Pressemitteilung 3 vom 22. November 2023
Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy
Verhandlungstermin am 18.04.2024, 10.00 Uhr
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof hat in dem Zivilverfahren der Mutter von Peggy Verhandlungstermin auf den 18.04.2024, 10.00 Uhr bestimmt. Die zuletzt in Lichtenberg lebende Peggy verschwand im Jahr 2001. Ihre sterblichen Überreste wurden im Jahr 2016 in einem Waldstück in Thüringen aufgefunden.
Die Mutter von Peggy verlangt von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000,- €. Sie trägt vor, dass der Beklagte im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in das Waldstück in Thüringen verbracht haben soll. Dies habe der Beklagte in einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren gestanden. Die Klägerin habe 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten.Der Beklagte bestreitet den Sachvortrag der Klägerin und begehrt die Abweisung der Klage. Seine Angaben, die er bei der Polizei getätigt habe, seien falsch gewesen und er habe das Geständnis widerrufen. Nach Auffassung des Beklagten ist die Klage auch aus rechtlichen Gründen nicht begründet.
Zum Verhandlungstermin am 18.04.2024 sind keine Zeugen geladen.