Pressemitteilung 2/2025 vom 06.10.2025
Strafverfahren gegen ehemaligen Soldaten wegen Verdachts der Vergewaltigung u.a.
Landgericht Hof eröffnet das Hauptverfahren und bestimmt 7 Verhandlungstage
In dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung u.a. hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof das Hauptverfahren eröffnet und insgesamt 7 Hauptverhandlungstage im Zeitraum vom 06.11.2025 bis zum 16.12.2025 angesetzt. Die Anklage wurde zur Jugendkammer erhoben, weil der jetzt 30-jährige Angeklagte zu einzelnen mutmaßlichen Tatzeitpunkten noch Heranwachsender war.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern legt dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 25.08.2025 zur Last, in der Zeit von 2015 bis 2022 sechs Frauen teils schwer und in einem Fall mehrfach vergewaltigt zu haben. Ferner soll er Gegenstände, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. das Waffen- und Sprengstoffgesetz fallen, unerlaubt besessen haben. Die Anklage legt ihm auch den Besitz kinderpornografischer Bild- und Videodateien zur Last.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Zu den Verhandlungstagen sind insgesamt elf Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Die Hauptverhandlung findet jeweils im Sitzungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, statt und beginnt jeweils um 09.00 Uhr an folgenden Tagen:
Donnerstag, 06.11.2025
Montag, 10.11.2025
Dienstag, 25.11.2025
Montag, 08.12.2025
Dienstag, 09.12.2025
Montag, 15.12.2025
Dienstag, 16.12.2025
Die Hauptverhandlung findet vorbehaltlich anderslautender Beschlussfassung der Jugendkammer öffentlich statt.
Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. In dem Verhandlungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) werden 51 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eintreffens. Das Gerichtsgebäude öffnet jeweils um 08.00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass es durch Eingangskontrollen zu zeitlichen Verzögerungen beim Einlass kommen kann.
Für Medienvertreter wird im Foyer des Gerichtsgebäudes ein abgetrennter Bereich mit 12 Arbeitsplätzen eingerichtet werden.
In Bezug auf den zulässigen Umfang von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal, im Justizgebäude und dessen Gelände sowie weiteren Anordnungen und Hinweisen wird auf die Verfügung vom 29.09.2025 verwiesen und um deren Beachtung gebeten: