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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Pressemitteilung 3/2026 vom 28.04.2026

Strafverfahren wegen Hinterziehung von Energiesteuer

Urteil des Landgerichts Hof vom 27.04.2026 gegen drei Angeklagte

Die 4. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof hat am 27.04.2026 ein Urteil gegen drei Angeklagte in dem sogenannten „Schmieröl-Prozess“ verkündet.

 

Seit dem 16.01.2026 müssen sich insgesamt acht Angeklagte vor der 4. Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei bzw. bandenmäßiger Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Handel von unversteuertem Kraftstoff verantworten.

 

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hof soll ein Geschäftsführer eines im Landkreis Hof ansässigen Mineralölhandelsunternehmens im Zeitraum vom 29.11.2023 bis 14.11.2024 von Lieferanten rund 90,5 Millionen Liter unversteuerten Kraftstoffs für sein Unternehmen angekauft und dabei gewusst haben, dass die Lieferanten hier Energiesteuer in Höhe von rund 44 Millionen Euro hinterzogen haben. Die weiteren sieben Angeklagten sollen in unterschiedlicher Besetzung jeweils als Mitglied einer Bande diesen Kraftstoff unversteuert an die Mineralölhandelsfirma verkauft haben. Dabei soll es sich um drei Gruppierungen gehandelt haben, die insgesamt elf Firmen mit Sitz in Berlin, Falkensee und Amberg gegründet hatten, um über diese unversteuerten Kraftstoff an Mineralölhändler zu verkaufen. Nach von der Staatsanwaltschaft eingeholten sachverständige Analysen soll es sich nicht um einen der Norm entsprechenden Dieselkraftstoff, sondern um ein anderes Schweröl oder Gasöl gehandelt haben.

 

Die Verhandlung fand beginnend am 16.01.2026 zunächst gegen alle acht Angeklagte statt. Mit Beschluss des Landgerichts Hof vom 09.04.2026 wurde das Verfahren gegen drei Angeklagte abgetrennt und in einem gesonderten Verfahren fortgesetzt. In diesem Verfahren erging nun gegen die drei Angeklagten am 21. Verhandlungstag das Urteil.

Die Angeklagte R. wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 223 Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Ferner wurde gegen sie die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 19.500 Euro angeordnet.

Der Angeklagte J. wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 80 Fällen zur Ge-samtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 25.400 Euro angeordnet.

Der Angeklagte S. wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 58 Fällen zur Ge-samtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 3 Monaten verurteilt und die Einziehung eines Geld-betrages in Höhe von 8.850 Euro angeordnet.

Bei allen drei Angeklagten hat das Landgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Angeklagte R. soll nach den Feststellungen des Gerichts im Zeitraum von November 2023 bis Ende Oktober 2024 in insgesamt 223 Fällen die Akquise und Koordinierung von Kraftstofflieferungen unternommen haben. Dabei soll Energiesteuer in Höhe von ca. 17 Mio. Euro nicht abgeführt worden sein. Im Gegenzug soll sie von ihren Hinterleuten 19.500 Euro erlangt haben.

Die Angeklagten J. und S. sollen die Abwicklung der Lieferungen vor Ort begleitet und durchgeführt haben, der Angeklagte J. von Mai bis November 2024 in 80 Fällen bei einem Steuerschaden von ca. 3,9 Mio. Euro und der Angeklagte S. von August bis November 2024 in 58 Fällen bei einem Steuerschaden in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro. Das von ihnen aus den Taten von den Hinterleuten erlangte Geld wurde durch die Kammer eingezogen.

 

Die Staatsanwaltschaft Hof ging bei allen drei Angeklagten entgegen ihrer rechtlichen Einordnung in der Anklageschrift nicht mehr von Täterschaft, sondern von Beihilfe-handlungen aus. Auch wertete sie mehrere Lieferungen von Kraftstoff an einem Tag als eine Tat im rechtlichen Sinne.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei der Angeklagten R. die Verhängung einer Ge-samtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten, bei dem Angeklagten J. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten und bei dem Angeklagten S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten.

 

Die Verteidiger der Angeklagten wiesen auf die umfassenden Geständnisse ihrer Mandanten, deren untergeordnete Rolle bei den Taten und teils auf deren gesteigerte Haftempfindlichkeit im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft hin. Sie beantragten niedrigere als von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafen und stellten je-weils den Antrag, den Haftbefehl aufzuheben bzw. außer Vollzug zu setzen.

 

Bezüglich des Angeklagten J. ist das Urteil rechtskräftig, nachdem hier die Beteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet haben. Die beiden anderen Ange-klagten und die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision einzulegen.

 

Der Prozess gegen die weiteren fünf Angeklagten wird am 28.04.2026 fortgesetzt. Insofern wird auf die Pressemitteilung des Landgerichts Hof vom 15.12.2025 verwiesen.