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Pressemitteilung 11/2019 vom 25.10.2019

„Wir wollen weiterhin ganz oben mitspielen.“ – 10 Jahre Münchner Verfahren

Am Donnerstag, den 24.10.2019 fand am Landgericht München I im Justizpalast der Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des Münchner Verfahrens in Patentstreitsachen statt.

Über 160 Teilnehmer aus der Richter- und (Patent-) Anwaltschaft, diskutierten mit  Staatsminister Georg Eisenreich und Präsidentin des Landgerichts Dr. Andrea Schmidt über die Errungenschaften des Münchner Verfahrens und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung im Patentrecht.

Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Landgerichts stellte Staatsminister Georg Eisenreich die Leistungen der Patentkammern des Landgerichts München I heraus: „Ein starker Rechtsstandort – insbesondere ein starker Patentrechtsstandort – ist ein Schlüsselfaktor für einen starken Wirtschaftsstandort. In München und in ganz Bayern sind zahlreiche innovative, patentstarke Unternehmen angesiedelt. Ein effizientes Patentgericht „direkt vor der Haustür“ bringt erhebliche Vorteile. Daher freut es mich sehr, dass das Landgericht München I im Patentrecht bundesweit eine Spitzenstellung einnimmt.“

Das Landgericht München I gehört mit seinen zwei Patentstreitkammern zu den drei führenden Standorten für Patentstreitsachen in Deutschland. Angesichts der rasanten Entwicklungen im Patentrecht in den letzten Jahren lässt  das Landgericht München I das Münchner Verfahren nun evaluieren.

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb stellte seine hierzu geplante Untersuchung des Münchner Verfahrens in Kooperation mit dem Landgericht München I vor.

Er erklärte:
„In den nächsten Wochen werden für die Evaluation Repräsentanten von Streitparteien mithilfe eines strukturierten Fragebogens befragt. Außerdem werden systematisch Falldaten zur Länge und zum Ausgang von Streitverfahren erhoben. Im Frühjahr 2020 soll dann der Ergebnisbericht vorgelegt werden.“

Zur geplanten Evaluation des Münchner Verfahrens erklärte Staatsminister Georg Eisenreich: „Wir wollen auch weiterhin ganz oben mitspielen. Es freut mich, dass die Patentkammern des Landgerichts ihre Arbeit wissenschaftlich überprüfen lassen und weiterentwickeln wollen."

Zum Hintergrund:

Im Jahr 2009 wurde am Landgericht München I das „Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ eingeführt. Es beruht auf einer Initiative aus der Anwaltschaft, die von den damaligen Vorsitzenden der Patentverletzungskammern am Landgericht München I aufgegriffen und umgesetzt wurde. Das Münchner Verfahren bietet zu den Verfahren vor den anderen Zivilgerichten in Deutschland eine beliebte Alternative und wird so nur von den hiesigen beiden Patentkammern praktiziert:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_03.php


Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I  Dr. Anne-Kristin Fricke - Pressesprecherin -