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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 13 vom 23.09.2020

Ankündigung Akkreditierung Fußballverfahren

Am 28.09.2020 findet um 10.30 Uhr vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I in Sitzungssaal 134 im Justizpalast, Prielmayerstraße 7 in München, die mündliche Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren eines Münchner Fußballvereins gegen zwei Fußballverbände statt (Az. 37 O 11770/20).

Auf die Pressemittelung vom 11.09.2020 wird bezüglich des Sachverhalts Bezug genommen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2020/11.php

Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit und der derzeit geltenden Beschränkungen aufgrund der andauernden Corona-Virus-Pandemie wird das Landgericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Donnerstag, den 24.09.2020 von 9.00 Uhr bis um 16.00 Uhr statt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden der 37. Zivilkammer verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Es ist vorgesehen, dass Vertreterinnen und Vertreter der Presse und Medien sich ausschließlich per Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises/Dienstausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bzw. eines anderweitigen Nachweises der redaktionellen Pressetätigkeit akkreditieren können. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditierung über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gültigen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. 

Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.


Ein Hinweis in eigener Sache:

In diesen Zeiten ist uns Presse und Medienberichterstattung unvermindert wichtig.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das bei begrenztem Platzangebot möglichst optimale Arbeitsbedingungen für die Presse- und Medienarbeit gewährleisten soll.

Vor dem Hintergrund wieder steigender Infektionszahlen müssen wir Sie, liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter, an dieser Stelle um Verständnis und Flexibilität bitten. Wir haben die derzeit bestehenden infektionsschutzrechtlichen Besonderheiten zwingend zu berücksichtigen. Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens dient der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und der weiteren Eindämmung der Virusverbreitung innerhalb des Sitzungssaales während der derzeitigen Corona-Virus-Pandemie.

Deshalb haben wir für die besonders eilbedürftige mündliche Verhandlung einen der größten Sitzungssäle im Justizpalast vorgesehen. Es sind dort 13 Sitzplätze für Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien verfügbar sowie ca. 14 Sitzplätze für die interessierte Öffentlichkeit.

Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens mit Sitzplatzvergabe dient unter den gegebenen Bedingungen des Infektionsschutzes auch dazu, für Sie im Vorfeld Planungssicherheit zu schaffen.

Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pressemitteilung herausgeben und stehen als Ansprechpartner vor Ort sowie telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Bitte helfen Sie sich gegenseitig und sprechen Sie sich hier ggf. auch – soweit möglich - untereinander ab. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach Abschluss am Freitag, den 25.09.2020 gesondert über unseren Verteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

Ich verweise ergänzend auf die Hinweise für Besucher auf unserer Homepage, die immer aktualisiert werden:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/


Auch in schwierigen Zeiten:

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Landgericht München I
Pressestelle in Zivilsachen

Prielmayerstraße 7, 80335 München * Telefon (089) 5597-3020
E-Mail: Dr. Anne-Kristin.Fricke@lg-m1.bayern.de
Postanschrift: 80316 München

Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I  Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -

 Landgericht München I München, 22.09.2020 37 O 11770/20

Verfügung

 In Sachen
___________________ ./. ____________________________


Sitzungspolizeiliche Anordnung


Die Anordnung ergeht gemäß § 176 Abs. 1 GVG aus Anlass und in Umsetzung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.09.2020 (BayMBl. Nr. 533), mit dem Ziel, die Einhaltung der Hygienevorschriften und einen ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung sicherzustellen. Die Einteilung der Plätze erfolgt mit der Maßgabe, für Öf-fentlichkeit und Presse trotz des aufgrund der Hygienevorschriften eingeschränkten Platzangebotes einen bestmöglichen Zugang zu der Verhandlung zu gewährleisten.


Ergänzend wird auf die „Wichtigen Hinweise anlässlich der Corona Pandemie“ (abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/ ), insbesondere zu den Einlasskontrollen, Bezug genommen.


Teil 1: Durchführung der Sitzung


1. Im Sitzungssaal sind die vorgegebenen Sitzabstände einzuhalten. Die Verände-rung der Anordnung von Stühlen und Tischen oder das Aufstellen zusätzlicher Stühle darf nur mit Genehmigung der Vorsitzenden erfolgen.


2. Die Abstandsregel von 1,50 m ist im Sitzungssaal und im Bereich davor einzu-halten. Das Betreten und Verlassen des Sitzungssaales hat nacheinander unter Wah-rung des Abstandes zu erfolgen.

3. Im Sitzungssaal wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Dies gilt nicht für Prozessvertreter/-vertreterinnen und Vertreter/Vertreterinnen der Parteien an den Tischplätzen sowie für die Richterbank. Eine Ausnahme vom Vermummungs-verbot gemäß § 176 Abs. 2 Satz 2 GVG wird damit gestattet. Regelmäßiges Lüften ist vorgesehen.

4. Gemäß Absprache mit beiden Parteien werden der Verfügungsklageseite vier Plätze, den Verfügungsbeklagten sechs Plätze an Tischen zugewiesen, an denen die Prozessbevollmächtigten und die Vertreter der Parteien Platz zu nehmen haben. Soweit der Abstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, werden Plexiglasscheiben aufgestellt.


5. Von den ca. 27 Sitzplätzen im Zuschauerbereich sind 13 für Presse reserviert. Für die Vergabe der Presseplätze erfolgt eine Akkreditierung mit Sitzplatzvergabe nach Maßgabe von Teil 2 dieser Verfügung.

6. Zuschauer und Zuschauerinnen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens ein-gelassen.

7. Der Sitzungssaal wird um ca. 10 Uhr geöffnet. Reservierte Plätze sind bis 10:15 Uhr zu belegen, Platzhalter (z. B. Gegenstände) sind zulässig.

8. Bleiben im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Plätze frei, erfolgt die Vergabe durch die Vorsitzende im Einvernehmen mit den Pressesprecherinnen/ Pressesprechern in folgender Reihenfolge:

- in erster Linie für anwesende akkreditierte Presse/Medienvertreter/-vertreterinnen

- in zweiter Linie für sonstige Zuschauer/Zuschauerinnen

9. Pressevertretern und -vertreterinnen ist die Nutzung elektronischer Medien ge-stattet. Bild- und Tonaufnahmen müssen unterbleiben.

10. Kameraleuten und Fotografen/Fotografinnen ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Die Anwesenheit wird nicht auf das Sitzplatzkontingent angerechnet. Eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kameraleute und Fotogra-fen/Fotografinnen aus Infektionsschutzgründen bleibt vorbehalten, wobei eine Kon-senslösung angestrebt wird.

Teil 2: Durchführung des Akkreditierungsverfahrens

1. Pressevertreter und -vertreterinnen (betrifft jegliche Medien sowie Presse) können sich ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Fußball-Verfahren“ unter Über-mittlung eines gültigen Presseausweises oder anderweitigen Nachweises der Presse-zugehörigkeit über das Postfach der Pressestelle des Landgerichts München I:
pressestelle@lg-m1.bayern.de
akkreditieren. Auf anderem Wege (z. B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.


Es ist kein gesondertes Formular erforderlich. Stichwort und Akkreditierungsersuchen mit Presseausweis/anderweitigem Nachweis genügen.
Die Akkreditierung findet am Donnerstag, den 24.09.2020 von 9.00 Uhr bis um 16.00 Uhr statt.
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.


2. Es werden folgende Gruppen gebildet, für welche die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen reserviert wird.
   (1) Gruppe 1 (Agentur):
   Nachrichtenagenturen: 3 Plätze
   (2) Gruppe 2 (TV):
   Fernseh- und Rundfunksender: 3 Plätze
   (davon mindestens einer für öffentlich-rechtliche Sender, mindestens einer für private Sender)
   (3) Gruppe 3 (sonstige):
   Sonstige Presse: 7 Plätze

3. Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2, d.h. jeweils das zeitlich erste Gesuch eines öffent-lich-rechtlichen bzw. privaten Fernseh- und Rundfunksenders wird berücksichtigt, der dritte Platz wird allein nach zeitlichem Eingang vergeben.


Gehen für Gruppe 1 oder 2 weniger gültige Akkreditierungen ein, als für das Kontingent vorgesehen, werden die Sitzplätze der Gruppe 3 (sonstige) zugeschlagen.

 
Gehen für eine Gruppe mehr Akkreditierungen ein, als Plätze vorhanden sind und blei-ben in einer anderen Gruppe Plätze frei, werden diese nach Reihenfolge des Eingangs unter den bisher nicht berücksichtigten Akkreditierungsgesuchen vergeben.

4. Jedes Medium/Presseorgan kann sich mit beliebig vielen Personen am Akkredi-tierungsverfahren beteiligen, hat jedoch auch bei Mehrfachmeldung nur Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz. Es steht dem Medium/Presseorgan frei zu entscheiden, welche seiner akkreditierten Personen den Sitzplatz einnimmt.

5. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird am Freitag, den 25.09.2020 gesondert über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

6. Akkreditierte Personen können ihre Sitzplatzreservierung an eine andere akkredi-tierte Person abgeben. Beim Einlass ist den Pressesprechern/Pressesprecherinnen vor Ort die Platzweitergabe mitzuteilen.


Gez.


Dr. Lutz
VorsRinLG