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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 23 vom 23.09.2021

Ankündigung Akkreditierung zum Verfahren der politischen Gemeinde Brumadinho

Am 28.09.2021 findet um 09:00 Uhr vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts Mün-chen I in der Stettnerstraße 10 in München die mündliche Verhandlung im Verfah-ren Az. 28 O 14821/19 statt. Die brasilianische Gemeinde Brumadinho und Angehö-rige eines Opfers nehmen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine in Anspruch. Die Kläger machen geltend, eine Gesellschaft, an der die TÜV Süd AG mittelbar beteiligt ist, habe den Damm überprüft und zertifiziert, obwohl er nicht ausreichend sicher gewesen sei. Bei diesem Unglück, durch das eine giftige Schlammlawine ausgelöst wurde, kamen über 200 Menschen ums Leben.

Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit und der derzeit geltenden Be-schränkungen aufgrund der andauernden Corona-Virus-Pandemie wird das Land-gericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Freitag, den 24.09.2021 von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.
Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail akkreditieren. Die E-Mailadresse lautet:

Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

Mit dem Akkreditierungswunsch ist ein gültiger Presseausweis/Dienstausweis oder eine Arbeitgeberbestätigung bzw. ein anderweitiger Nachweis der redaktionellen Pressetätigkeit zu übermitteln.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditie-rung über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gülti-gen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. Für wei-tere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden der 28. Zivilkammer verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Das Ergebnis der Akkreditierung wird gesondert am Montag, den 27. September 2021, bis spätestens 13 Uhr über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben

Ein Hinweis in eigener Sache:

Liebe Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien,
in diesen Zeiten ist uns Presse und Medienberichterstattung unvermindert wichtig.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das bei begrenztem Platzangebot möglichst optimale Arbeitsbedingungen für die Presse- und Medienarbeit gewährleisten soll.

Vor dem Hintergrund der noch andauernden Pandemielage müssen wir Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien, an dieser Stelle um Verständnis und Flexibilität bitten. Wir haben die derzeit bestehenden infektionsschutzrechtlichen Besonderheiten zwingend zu berücksichtigen. Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens dient der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und der weiteren Eindämmung der Virusverbreitung innerhalb des Sitzungssaales während der derzeitigen Corona-Virus-Pandemie und bietet Ihnen Planungssicherheit.

Deshalb haben wir für die Verhandlung den größten Sitzungssaal der Münchner Justizbehörden vorgesehen. Es stehen für Presse und Medien 12 Sitzplätze im Saal sowie weitere 18 Sitzplätze in gesonderten Räumen, in die der Ton aus der Verhandlung übertragen wird, zur Verfügung.


Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Vertreterinnen und Vertre-ter von Presse und Medien, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pres-semitteilung herausgeben. Ferner werden wir als Ansprechpartner vor Ort sowie telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung stehen.

Bitte helfen Sie sich gegenseitig und sprechen Sie sich hier gegebenenfalls. auch – soweit möglich - untereinander ab.


Auch in schwierigen Zeiten:

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -


Sitzungspolizeiliche Anordnung


Aus Anlass der weltweiten Corona-Virus-Pandemie ergehen zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer der Sitzung im Verfahren Politische Gemeinde Brumadinho u.a. gegen TÜV Süd AG (Az. 28 O 14821/19) am 28.09.2021 gemäß § 176 Abs. 1 GVG folgende Anordnungen:

Teil 1: Durchführung der Sitzung

1.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal Stettnerstraße 10, 81549 München, statt.

2.
Zuhörer und Medienvertreter haben im Sitzungssaal stets einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Es dürfen ausschließlich die als solche gekennzeichneten Sitzplätze benutzt werden. Die dazwischen liegenden Plätze haben zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 m frei zu bleiben, ihre Benutzung ist untersagt.

3.
Alle Anwesenden haben im Sitzungssaal ununterbrochen eine

            medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske ohne Ventil)

zu tragen.


Befreit vom Tragen einer Maske sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Der Nachweis kann durch Vorlage eines nachvollziehbaren ärztlichen Attests geführt werden.

4.
Wer Fieber, Husten, Schnupfen, Geschmacksverlust oder andere Krankheitssymptome für COVID-19 aufweist oder unter Quarantäne steht, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte oder in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war, darf an der Sitzung nur nach vorheriger Genehmigung durch die Vorsitzende teilnehmen.

5.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind auch im Sitzungssaal einzuhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass auch im gesamten Gerichtsgebäude eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.

6.
Ein Herantreten an die besetzte Richterbank ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Vorsitzende gestattet.

7. 
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Anzahl der verfügbaren Plätze im Sitzungssaal erheblich reduziert.
Von den 24 Sitzplätzen im Zuschauerbereich sind 12 für Presse und Medien reserviert. Diese Plätze werden mittels Akkreditierung gemäß Teil 2 dieser Verfügung vergeben.

8.
Zuschauer und Zuschauerinnen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.

9.
Der Sitzungssaal wird um ca. 8:30 Uhr geöffnet. Die Plätze sind bis 08:50 Uhr einzunehmen.

10.
Bleiben im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Plätze frei, gilt für die Belegung dieser Plätze Ziffer 8. dieser Verfügung.

11.
Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien dürfen elektronische Medien nur offline nutzen. Bild- und Tonaufnahmen müssen unterbleiben.

12.
Fotografen und Kameraleuten ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn bis zum Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen und unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes gestattet.


Teil 2: Durchführung des Akkreditierungsverfahrens

1.
Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „TÜV-Verfahren“ und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder anderweitigen Nachweises der Pressezugehörigkeit über das Postfach der Pressestelle des Landgerichts München I

            pressestelle@lg-m1.bayern.de

akkreditieren. Auf anderem Wege (z. B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

Für die Akkreditierung ist kein gesondertes Formular erforderlich.

Die Akkreditierung findet am Freitag, den 24.09.2021, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.
Es werden folgende Gruppen gebildet, für welche die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen im Sitzungssaal reserviert wird.


(1) Gruppe 1:
Nachrichtenagenturen: 3 Plätze


(2) Gruppe 2:
Fernseh- und Rundfunksender: 3 Plätze
(davon mindestens einer für öffentlich-rechtliche Sender, mindestens einer für private Sender)


(3) Gruppe 3:
Medien mit Sitz und/oder Verbreitung in Brasilien: 3 Plätze


(4) Gruppe 4:
Sonstige Presse und Medien: 3 Plätze


3.
Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2.
Wird für Gruppe 1, 2 oder 3 das Kontingent nicht ausgeschöpft, erhöhen sich die Sitzplätze der Gruppe 4 entsprechend.
Gehen für Gruppe 1, 2 oder 3 mehr Akkreditierungen ein als Plätze vorgesehen sind, werden die das Kontingent überschreitenden Gesuche in der Gruppe 4 berücksichtigt, soweit das Kontingent der Gruppe 4 nicht ausgeschöpft ist. Der zeitliche Eingang des Gesuchs ist dabei maßgeblich.

4.
Jedes Medium bzw. Presseorgan kann sich mit beliebig vielen Personen am Akkredi-tierungsverfahren beteiligen, hat jedoch stets nur Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz.

5.
Die Tonübertragung aus dem Sitzungssaal ist gemäß Beschluss vom 22. September 2021 nach § 169 Abs. 1 Satz 3 GVG in zwei weitere Räume zugelassen:
a) Medienraum in der Stettnerstr. 10, München,
b) Arbeitsraum A 206 im Strafjustizzentrum, Nymphenburgerstr. 16, München.

Die Vergabe dieser Plätze wird durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts geregelt.

6.
Zuerst werden die Plätze im Sitzungssaal, dann die Plätze gemäß Ziffer 5 vergeben.

7.
Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird am Montag, den 27.09.2021, bis spätestens 13 Uhr gesondert über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

8.
Akkreditierte Personen können ihre Sitzplatzreservierung an eine andere akkreditierte Person abgeben. Beim Einlass ist den Pressesprechern vor Ort die Platzweitergabe mitzuteilen.

Ergänzend wird für die zu beachtenden Regeln in den Gerichtsgebäuden auf die „Wichtigen Hinweise zum Coronavirus“ unter
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/
Bezug genommen.

Gez.


Henn
Vorsitzende Richterin am Landgericht