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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice

Apostillen und Legalisationen

Wartebereich Verwaltung

Die Präsidialgeschäftsstelle ist unter anderem für die Erteilung von Legalisationen und Apostillen zuständig, die im Zusammenhang mit Urkunden im Ausland benötigt werden (Beglaubigung bzw. Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde zur Verwendung im Ausland, z.B. Scheidungs- beschlüsse, Erbscheine etc.).

ACHTUNG

Das Landgericht München II ist ausschließlich zuständig für Urkunden von Übersetzern bzw. Notaren aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim und Wolfratshausen.

Für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen müssen Sie sich an die Regierung von Oberbayern wenden. 

Bezüglich der Übersichten zur Zuständigkeit der Münchener Gerichte dürfen wir auf die Übersicht des Amtsgerichts München verweisen. 

Ablauf am Landgericht München II:

Dokumente, welche mit einer Apostille oder Legalisation zu versehen sind, können mit der Post übersandt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landgerichts persönlich abgegeben werden.
Legen Sie den Dokumenten bitte unbedingt das entsprechende Formblatt bei. Bitte beachten Sie, dass unbedingt das Land angegeben werden muss, für welches die Apostille/Legalisation benötigt wird.

Hinweis:
Eine persönliche Antragsstellung und sofortige Erteilung von Legalisationen und Apostillen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 
Eine online Terminbuchung ist derzeit (noch) nicht möglich. 

Ansprechpartnerin:

Frau Knoblach
Denisstraße 3, 80335 München
Tel.: 089 / 5597-3902
Fax: 09621 / 96241-4292
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de

Sprechzeiten:
Montag - Dienstag, Donnerstag - Freitag: 08:00 bis 11:45 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Eine persönliche Antragsstellung und sofortige Erteilung der Apostille / Legalisation ist nur nach vorheriger Terminsabsprache möglich.

Postanschrift:
Herrn Präsidenten des Landgerichts München II
Präsidialabteilung
Postfach
80320 München

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:

Weitere Informationen / Weiterführende Links

Dolmetscher und Übersetzer

Ansprechpartnerin für die Aufnahme in die Liste der öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzter ist:

Frau Nadler
Denisstraße 3, 80335 München, Zimmer 611
Tel.: 089 / 5597-3926
Fax: 09621 / 96241-4292
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de


Hier gelangen Sie zur Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher*innen sowie Übersetzer*innen.

Online-Formulare gemäß Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) 

Entsprechende Online-Formulare zur Bestellung als allgemein beeidigter Dolmetscher/Übersetzer sowie zum Verzicht auf die Bestellung als allgemein Beeidigter/Übersetzer bzw. der Beantragung der Löschung aus dem Verzeichnis finden Sie hier

Hinweis:
Über das Online-Formular gestellte Anträge gehen über den elektronischen Rechtsverkehr beim Landgericht München II ein. 

Liste der gemeinnützigen Organisationen

Ansprechpartnerin für die Aufnahme in die Liste der gemeinnützigen Organisationen, denen Zahlungen aus Geldauflagen in Strafverfahren zufließen können, ist:

Frau Jung
Denisstraße 3, 80335 München, Zimmer 611
Tel.: 089 / 5597-3464
Fax: 09621 / 96241-4292
E-Mail: poststelle.verwaltung@lg-m2.bayern.de