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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Das Landgericht München II ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche Strafsachen gegen Erwachsene, bei denen Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist;
  • erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende wegen Kapitalverbrechen wie z.B. Mord oder Totschlag;
  • erstinstanzliche Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn die Jugendrichter/innen bzw. Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte im Bezirk nicht dafür zuständig sind;
  • Berufungen gegen Urteile der Strafrichter/innen und der Jugendrichter/innen sowie der Schöffengerichte der Amtsgerichte des Bezirks;
  • Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Strafsachen;
  • Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen;

Zentrale Zuständigkeit für den Bezirk Traunstein und Ingolstadt

Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG aus den Bezirken der Landgerichte Ingolstadt, München II und Traunstein werden zentral beim Landgericht München II bearbeitet.

Strafkammern, Jugendkammern, Wirtschaftsstrafkammer und Strafvollstreckungskammer

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einer/m Vorsitzenden Richter/in und zwei Berufsrichtern/innen besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen/Schöffinnen mit. Das sind ehrenamtliche Laienrichter. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

Beim Landgericht München II sind zehn Strafkammern, vier Jugendkammern, eine Strafvollstreckungskammer und eine auswärtige Strafvollstreckungskammer (für den Amtsgerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen) eingerichtet.

Zuständigkeit der einzelnen Kammern

Die Verteilung der Verfahren erfolgt zunächst nach ihrer Art (Schwurgerichtssache, Jugendstrafsache, Wirtschaftsstrafsache, Betäubungsmittelstrafsache, Strafvollstreckungssache) und im Übrigen nach einem bestimmten Turnus, der vor Beginn eines jeden Kalenderjahres durch das Präsidium des Gerichts festgelegt wird.

Verfahrensübersicht