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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

De-Mailadresse: lg-regensburg@egvp.de-mail.de.

Formbedürftige Erklärungen können darüber hinaus auch auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:

Weiterführende Informationen

Zum 1. Januar 2022 traten neue Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in Kraft.

Auf der Internetseite des  Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice finden Sie umfangreiche Auskünfte und Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr, die laufend aktualisiert und erweitert werden. Die Informationen wurden auch zwischenzeitlich in der Rubrik „eJustice“ mit Informationen zur elektronischen Akte zusammengeführt.

Bitte nutzen Sie bei Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr dieses Informationsangebot.

Auf der Internetseite finden sich insbesondere Hinweise

  • zu den Justizbehörden, mit denen elektronisch kommuniziert werden kann
  • zu den elektronischen Zugangswegen
  • zu den einschlägigen Rechtsgrundlagen und deren Geltungsbereich
  • zu den technischen Rahmenbedingungen sowie
  • Bearbeitungshinweise mit einer Zusammenstellung von Vorgaben und Empfehlungen zur Einreichung elektronischer Dokumente.