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Landgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 31. Juli 2014

Akkreditierung und Hauptverhandlungstermin im sogenannten Autobahnschützen-Verfahren

Am 11.08.2014 um 9.00 Uhr beginnt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Michael Harry K. Die Sitzungen finden im Sitzungssaal C 017 des Strafjustizzentrums Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, statt. Sie sind vorbehaltlich einer ggf. anderslautenden Beschlussfassung des Gerichts (§§ 171 a ff. GVG) öffentlich (§ 169 S. 1 GVG). Aufgrund des zu erwartenden Beteiligungsinteresses der Öffentlichkeit wurde zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung (§ 176 GVG) folgendes angeordnet:

1. Der Sitzungssaal wird jeweils 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Alle Besucher einschließlich der akkreditierten Pressevertreter müssen sich den am Landgericht Würzburg üblichen Einlasskontrollen unterziehen.

2. Für Pressevertreter findet ein Akkreditierungsverfahren statt, wobei die Höchstzahl der Presseorgane, für die Sitzplätze vorgehalten werden, auf 28 festgelegt wird.

a. Akkreditierte Pressevertreter dürfen ihre Laptops und Tablets in den Sitzungssaal mitbringen. Die Benutzung der Laptops und Tablets im Sitzungssaal ist nur im Offline-Betrieb ("Flugzeug-Modus") gestattet; Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht vorgenommen werden. Mobiltelefone dürfen ebenfalls nur im Offline- Modus ("Flugzeug-Modus") betrieben werden.

b. Für akkreditierte Pressevertreter werden 28 Sitzplätze zur Verfügung gestellt. Steckdosen stehen nicht zur Verfügung und Auflageflächen für Laptops können nicht garantiert werden. Die akkreditierten Pressevertreter müssen sich jeweils durch (nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens von der Pressestelle des Landgerichts Würzburg ausgestellte) besondere Ausweise legitimieren. Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten, die keinen reservierten Sitzplatz haben, und sonstige Zuhörer werden im Rahmen der Kapazität des Sitzungssaals (60 Plätze) in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.

Für den Fall, dass reservierte Plätze von akkreditierten Pressevertretern bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht in Anspruch genommen werden, können diese für den jeweiligen Sitzungstag von anderen akkreditierten Pressevertretern in Anspruch genommen werden. Sitzplatzreservierungen akkreditierter Medienvertreter/Journalisten sind grundsätzlich übertragbar. Allerdings kann nur ein anderer akkreditierter Medienvertreter/Journalist den überlassenen reservierten Sitzplatz einnehmen. Er benötigt dazu neben den allgemeinen Nachweisen (2b) die Platzkarte des ursprünglich Berechtigten.

Falls Presseplätze 5 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht belegt sind, können diese auch von sonstigen Besuchern in Anspruch genommen werden. Sitzplätze, die außerhalb der Verhandlungspausen verlassen werden, werden nicht freigehalten.

c. Die Akkreditierungsersuchen werden im Rahmen der Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Pressestelle des Landgerichts Würzburg berücksichtigt.
Dabei werden jedoch vorweg 4 Plätze für Presseorgane (Sender, Sendeanstalt, Zeitung, Zeitschrift, Agentur usw.) vergeben, die ihr ausschließliches oder überwiegendes Verbreitungsgebiet in dem Landgerichtsbezirk Würzburg haben. Darüber hinaus werden 8 Plätze für bundesweit erscheinende bzw. verbreitete Print- oder Online-Medien, 2 Plätze für Presseagenturen, 2 Plätze für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, 2 Plätze für private Rundfunkanstalten, 2 Plätze für öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten (hiervon ein Platz für den Poolführer, s. 3c), 2 Plätze für private Fernsehanstalten (hiervon ein Platz für den Poolführer, s. 3c) und 3 Plätze für freie Journalisten vorrangig vergeben.

Nach Abzug der vorgenannten Gruppenkontingente verbleibt ein Restkontingent von drei reservierten Plätzen.

d. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 30.07.2014, 10:00 Uhr, und endet am 01.08.2014 um 10:00 Uhr.

Für Akkreditierungsersuchen ist ausschließlich das beiliegende Formblatt (Anlage 1) zu verwenden und von einem verantwortlichen Redakteur zu unterschreiben. Jedes Medium kann mit beliebig vielen Vertretern am Akkreditierungsverfahren teilnehmen. Die Gruppenwahl (vorstehend 2 c) muss jedoch einheitlich getroffen werden. Auch bei mehreren erfolgreichen Einzelakkreditierungen wird jedoch je Medium jeweils nur ein Sitzplatz vergeben. Welcher seiner akkreditierten Vertreter diesen Sitzplatz einnimmt, entscheidet das Medium selbst. Den Akkreditierungsersuchen sind Ablichtungen der Presseausweise der benannten Pressevertreter beizufügen.
Die Akkreditierungsersuchen sind ausschließlich per Telefax an die Pressestelle des Landgerichts Würzburg unter der Faxnummer 0931/381-1004 zu richten. Akkreditierungsersuchen, die vor oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist, unvollständig, nicht mit dem o. g. vorgeschriebenen Formblatt (Anlage 1) oder ohne die erforderlichen Anlagen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur vorgenannten Faxnummer; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

e. Die akkreditierten Pressevertreter werden von der Pressestelle des Landgerichts Würzburg zeitnah nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens über die Vergabe eines reservierten Sitzplatzes informiert werden.

3. Für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen gilt folgende Regelung:

a. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen zu Beginn der Sitzungen im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet.

b. Für Fotoaufnahmen können sich innerhalb der Akkreditierungsfrist zwei freie Fotografen und zwei Fotografen einer Presseagentur akkreditieren, für die ein Sitzplatz nicht reserviert wird. Für die Akkreditierungsersuchen von Fotografen ist das Formblatt in Anlage 2 zu verwenden.
Die Akkreditierungsersuchen von Fotografen werden dabei jeweils in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Darüber hinausgehend sind Fotoaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet.

c. Für Filmaufnahmen wird eine Pool-Lösung vorgenommen. Es wird jeweils ein aus höchstens drei Personen bestehendes Kamerateam von einem öffentlich-rechtlichen und von einem privaten Fernsehsender zugelassen. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Fernsehsender vorbehalten. Die Pool-Führer haben sich schriftlich bis spätestens 06.08.2014 per Telefax bei der Pressestelle des Landgerichts Würzburg (0931/381-1004) unter Verwendung des Formblattes in Anlage 3 anzuzeigen. Sie müssen sich jeweils schriftlich verpflichten, das aufgenommene Material auf Anforderung unverzüglich den am Verfahren interessierten Medien zur Verfügung zu stellen. Sie müssen am ersten und letzten Verhandlungstag anwesend sein und an den anderen Sitzungstagen zur Filmberichterstattung zur Verfügung stehen, wenn sie von einem Medienvertreter angefordert werden. Für den Fall, dass eine Einigung der interessierten Fernsehsender über die Pool- Führerschaft nicht erfolgt, entscheidet der Vorsitzende.

d. Darüber hinaus sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet. Regelungen bezüglich des Strafjustizzentrums und des Geländes des Landgerichts im Übrigen bleiben der Präsidentin des Landgerichts Würzburg als Hausrechtsinhaberin vorbehalten.

e. Die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu wahren. Das Gesicht des Angeklagten ist auf den Foto- und Filmaufnahmen unkenntlich zu machen.

4. Der Sitzungssaal und dessen unmittelbares Umfeld stehen für Interviews und Presseerklärungen nicht zur Verfügung.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass Medienvertreter im Strafjustizzentrum und auf dem Gelände des Landgerichts Würzburg Interviews nur mit Organen der Rechtspflege (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte), mit anderen Personen (insbesondere Zeugen) nur nach vorheriger Genehmigung durch die Landgerichtspräsidentin oder deren Vertreter führen dürfen.


Als Fortsetzungstermine sind bisher vorgesehen der 14., 18., 21. und 22.08. sowie der 08., 11., 12. und 15.09.2014.

Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben zur Form und zur einzuhaltenden Frist der Akkreditierungsersuchen. Ich weise insbesondere auf die Frist hin, die am Mittwoch, den 30.07.2014, um 10.00 Uhr beginnt und am Freitag, den 01.08.2014, um 10.00 Uhr endet.

Rückfragen zum Akkreditierungsverfahren richten Sie bitte direkt an die Pressestelle des Landgerichts Würzburg (pressestelle@lg-wü.bayern.de oder telefonisch unter 0931/381-1772). Auf Anforderung werden Ihnen die benötigten Anlagen per Mail zugesandt.

Michael Schaller
Pressesprecher