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Landgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2020 vom 24.03.2020

Geänderte sitzungspolizeiliche Verfügung im sog. "Logopädenverfahren"

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Justizverwaltung die Zuhörerplätze im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Würzburg (Saal C017), in dem das vorgenannte Verfahren verhandelt wird, im Hinblick auf die Abstandsempfehlungen d es Robert-Koch-Instituts auf 14 reduziert.

Der Vorsitzende der Großen Jugendkammer des Landgerichts Würzburg hat deshalb seine sitzungspolizeiliche Verfügung vom 28.02.2020 abgeändert. Bis auf Weiteres werden (statt bisher 25) nur noch acht Sitzplätze für Medienvertreter freigehalten. Insoweit wird der Einlass – wie auch für die restlichen Plätze für die Öffentlichkeit – in der Reihenfolge des Eintreffens erfolgen.

Bei der mit Anordnung vom 28.02.2020 für Fotografen und TV-Teams getroffenen Poollösung verbleibt es. Die entsprechenden Medienvertreter werden jedoch nachdrücklich gebeten, ihre Tätigkeiten so zu verrichten, dass eine Gefährdung anderer Prozessteilnehmer und der Zuhörer möglichst ausgeschlossen wird.

Im Übrigen wird die Hauptverhandlung nach derzeitigem Stand planmäßig fortgesetzt werden. Rein vorsorglich wird jedoch nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass zu erwarten ist, dass – wie bei den bisherigen Verhandlungsterminen – während weiter Teile der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der möglichen Tatopfer ausgeschlossen werden wird.


Rainer Volkert

Stellvertretender Pressesprecher