Stellenangebote
Bewährungshelfer (m/w/d) am Landgericht Würzburg in Vollzeit ab 14.02.2026
Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiter der Justiz.
Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht
obliegt dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder
Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der
Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob
ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines
Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach
Jugendstrafrecht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.
Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur
Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung
zu geben und diese nach Möglichkeit vor neuer Straffälligkeit zu bewahren.
Hierbei arbeiten die Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und
Stellen zusammen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die
Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht
wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an
beruflicher Erfahrung.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelfer die Erfüllung
der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen durch die
Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in
Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße
gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
Betreuung der Probanden und Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen,
soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu
können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:
- Lebenserfahrung
- Menschenkenntnis
- Realitätssinn
- Einfühlungsvermögen
- Ausreichende psychische Belastungsfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu erhalten
- Organisationsgeschick
- Kreativität
- Bereitschaft zu Qualifizierung/Fortbildung
- EDV-Kenntnisse
Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelfer ist:
der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagogin (FH) /Diplom
Sozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit
jeweils mit staatlicher Anerkennung. Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung
oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung
für die Tätigkeit als Bewährungshelfer/Bewährungshelferin. Berufserfahrung in
anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht. Des Weiteren soll der Bewerber die
allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
- Nachweis der Verfassungstreue;
- Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres);
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes *Führungszeugnis (§ 30 a BZRG);
- gesundheitliche Eignung (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)
Die Einstellung erfolgt zum 14.02.2026, ggf. ist auch ein früherer Zeitpunkt realisierbar.
Die Stelle ist (vorerst) auf 12 Monate befristet, eine langfristige Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 15 (Fallgruppe 2) TV-L.
Bewerbungen richten Sie bitte bis 14.11.2025 an poststelle@lg-wue.bayern.de oder postalisch an Herrn Präsidenten des Landgerichts Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg! Für Rückfragen steht Ihnen Herr Finger zur Verfügung.