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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Oberlandesgerichts München ist der größte der drei bayerischen Oberlandesgerichtsbezirke.

Im Oberlandesgerichtsbezirk München leben 7.743.031 Personen zum 31.12.2022. Das sind 57,92 % der Gesamtbevölkerung in Bayern (Gesamteinwohnerzahl in Bayern: 13.369.393). Seine räumliche Zuständigkeit umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, sowie mit den Landgerichtsbezirken Deggendorf, Landshut und Passau fast den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. In Ost-West-Richtung erstreckt sich der Oberlandesgerichtsbezirk von der Grenze nach Tschechien und Österreich bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Im Norden grenzt er an die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz, im Süden und Südosten an Österreich. Mit einer Fläche von 35.512,25 km² erstreckt sich der Bezirk über 50,34 % der Gesamtfläche des Freistaats Bayerns.

Zum Oberlandesgerichtsbezirk gehören zehn Landgerichtsbezirke:

mit insgesamt 38 Amtsgerichtsbezirken.

Die Landgerichte sowie die großen, nicht einem Landgericht zugeordneten Amtsgerichte Augsburg und München werden von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet, die Amtsgerichte von einer Direktorin oder einem Direktor.

Personelles

Nach dem Stand 01.01.2023 sind im Bezirk des Oberlandesgerichts München (ohne Personal in Ausbildung) insgesamt 6.587 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 4.036; Teilzeit: 2.551), davon 4.665 weiblich, beschäftigt.

Die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten setzt sich zusammen wie folgt:

  • 1.495 Richter (davon 835 weiblich)
  • 20 Beamte der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 13 weiblich)
  • 1.168 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst- (davon 862 weiblich)
  • 212 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 135 weiblich)
  • 363 Gerichtsvollzieher und Justizvollziehungsbeamte (davon 203 weiblich)
  • 2.669 Beamte/Tarifbeschäftigte der 2. Qualifikationsebene (davon 2.411 weiblich)
  • 650 Beamte/Tarifbeschäftigte der 1. und 2. Qualifikationsebene (Justizwachtmeisterdienst, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer und Fahrer), (davon 200 weiblich)
  • 10 sonstige Beschäftigte (davon 6 weiblich)


Weiter befinden sich 432 Beamtenanwärter der 1., 2. und 3. Qualifikationsebene (davon 321 weiblich) in der Ausbildung und 1.641 Rechtsreferendare (davon 980 weiblich) leisten ihren Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München ab.


Zum 01.01.2023 umfasst die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München

  • 23.439 Mitglieder (davon 8.990 weiblich), darunter
  • 56 Rechtsbeistände (§ 209 BRAO) und 423 Pflichtmitglieder nach § 60 BRAO
  • 345 Anwältinnen und Anwälte aus anderen Staaten (76 nach § 206 BRAO, 195 nach § 2 EuRAG und 74 nach Eignungsprüfung)
  • 647 Rechtsanwaltsgesellschaften (davon 200 GmbH, 3 UG, 4 AG, 430 PartGmbB, 10 freiwillig zugelassene Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung der natürlichen Personen).

Im Bezirk des Landgerichts München I (Stadt und Landkreis München) waren zum 01.01.2023 15.971 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Die übrigen 7.468 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verteilen sich auf die neun weiteren Landgerichtsbezirke.

Ferner sind im Oberlandesgerichtsbezirk München 280 Notare (davon 56 weiblich) und 80 Notarassessoren (davon 29 weiblich) zum 17.01.2023 tätig.