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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 2. April 2019 Nr. 14/2019

Oberlandesgericht Nürnberg: Vorsitzender des 9. Zivilsenats und Senats für Familiensachen trat in den Ruhestand ein

Mit Ablauf des 31. März 2019 trat Helmut Gehr, welcher seit mehr als 13 Jahren – seit 2014 als Vorsitzender – dem 9. Zivilsenat und Senat für Familiensachen angehörte, in den Ruhestand ein.

Herr Gehr begann seinen Dienst in der bayerischen Justiz am 1. Juni 1980 bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Nachdem er im Jahr 1982 an das Amtsgericht Neustadt an der Aisch abgeordnet worden war, wechselte er mit Wirkung vom 1. Juni 1983 an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, wo er in der Wirtschaftsabteilung eingesetzt wurde. Zum 1. September 1988 kehrte Helmut Gehr an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück und bearbeitete dort neben allgemeinen Zivil- auch Bausachen. Ab 1. Februar 1993 war Herr Gehr als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth tätig, wo er erneut Wirtschaftsstrafsachen bearbeitete.

Seit 1. September 1998 gehörte Helmut Gehr als Richter dem Oberlandesgericht Nürnberg an. Zunächst war er Beisitzer im 9. Zivilsenat, welcher bis 2003 Berufungen und Beschwerden in allgemeinen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Bausachen zu entscheiden hatte. Ab 2003 übernahm der 9. Senat zusätzlich Familiensachen. Seit Januar 2007 sind dem Senat als Spezialzuständigkeit nahezu ausschließlich die Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts und ab Januar 2011 zusätzlich die Rechtsmittelverfahren in Binnenschifffahrtssachen zugewiesen. Zum 1. Juli 2014 wurde Helmut Gehr Vorsitzender des 9. Zivilsenats. Seit 1. September 2001 war er zudem Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher