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Oberlandesgericht Nürnberg

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Pressemitteilung vom 17. April 2019 Nr. 16/2019

Oberlandesgericht Nürnberg: Weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen

Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg eine weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen.


Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verhandelt seit 24. September 2018 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg u. a. wegen des Vorwurfs, er habe sich in strafrechtlich relevanter Weise Zuwendungen des mitangeklagten Bauunternehmers T. versprechen lassen. Zudem soll er gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, da die Spenden in den jeweiligen Rechenschaftsberichten nicht richtig erfasst worden sein sollen.

In einer weiteren Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 legt die Staatsanwaltschaft Regensburg Joachim Wolbergs zur Last, aufgrund einer Unrechtsvereinbarung Spenden für den SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden durch das Immobilienzentrum Regensburg (IZ) erhalten zu haben.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg lehnte mit Beschluss vom 11. März 2019 die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen Joachim Wolbergs wegen Spenden des Immobilienzentrums Regensburg (IZ) an den SPD-Ortsverein ab. Die Kammer war der Auffassung, dass bei allen Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand der laufenden Hauptverhandlung seien, so dass das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit der Durchführung einer weiteren Hauptverhandlung entgegenstehe. Im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg vom 11. März 2019.

Gegen diesen Beschluss des Landgerichts Regensburg hat die Staatsanwaltschaft Regensburg sofortige Beschwerde eingelegt. Zum Inhalt der Begründung der sofortigen Beschwerde wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 13. März 2019.

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg hat Erfolg. Nach Ansicht des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg handelt es sich bei den Vorwürfen in der neuen Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 um eigenständige prozessuale Taten. Der Senat legt u. a. dar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der ursprünglichen Anklageschrift mit denjenigen in der weiteren Anklageschrift nicht durch - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - unrichtige Deklarierung der Spenden in Rechenschaftsberichten so miteinander verknüpft seien, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörigen Geschehens führen würde. Im Gegenteil: Es würden unterschiedliche Lebenssachverhalte mit anderen Tatzeiten, Tatorten und Tatgegenständen unnatürlich vereinigt, wenn man der Ansicht des Landgerichts Regensburg folgen würde. Nach den Anklagevorwürfen handle es sich um verschiedene Vorteilsgeber, von denen der Angeklagte jeweils Zuwendungen gefordert habe bzw. sich habe versprechen lassen.

Daher kommt der Senat im Ergebnis dazu, dass die neuen Vorwürfe aus der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 in tatsächlicher Hinsicht weder von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26. Juli 2017 noch dem Eröffnungsbeschluss der 6. Strafkammer vom 1. März 2018 im derzeit laufenden Strafverfahren umfasst seien.

Der Senat bejaht einen hinreichenden Tatverdacht und hat deshalb das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. Oktober 2018 zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zugelassen. Die Akten werden nunmehr an das Landgericht Regensburg zurückgegeben. Über die weitere dortige Vorgehensweise erteilt die Pressestelle des Landgerichts Regensburg Auskunft.

(Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.04.2019, 2 Ws 167/19)


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher