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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 6. Dezember 2021 Nr. 43/2021

Verdacht des Doppelmordes im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf: Plädoyers beginnen voraussichtlich am 7. Dezember 2021


Nach derzeitigem Stand und vorbehaltlich weiterer Anträge der Beteiligten oder Beweiserhebungen beginnen am 7. Dezember 2021 um ca. 13:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 (Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114) die Plädoyers in dem Verfahren wegen Verdachts des Doppelmordes.


Die Pressestelle rechnet damit, dass die Vorsitzende des Schwurgerichts am 9. Dezember 2021 um ca. 14:00 Uhr im Sitzungssaal E.006 ein Urteil verkünden wird, wobei sich auch hier noch Änderungen ergeben können.

Aufgrund der aktuellen Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum begrenzt. Zehn Sitzplätze des Sitzungssaals sind an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine FFP 2 Maske zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude oder im Presseraum E.001 geben. 

Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden dringend gebeten, sich bis spätestens 7. Dezember 2021, 11:00 Uhr, bzw. 8. Dezember 2021, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden, wenn eine Teilnahme an der Hauptverhandlung geplant ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter. 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und die Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat. 

Die Vorsitzende hat ferner für den gesamten Zuschauerbereich, also auch für die Medienvertreterinnen und Medienvertreter, angeordnet, dass ein Zutritt nur Personen, welche nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vollständig geimpft, von einer derartigen Infektion genesen sind oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen, gestattet ist (3-G-Regelung). 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher