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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 8. Februar 2021 Nr. 9/2021

Sprunghafte Mehrbelastung des Nachlassgerichts

Im Januar 2021 gingen beim Amtsgericht Nürnberg – Nachlassgericht – in der Flaschenhofstraße insgesamt 995 Sterbefallmitteilungen ein. Dies bedeutet einen deutlichen Anstieg, nachdem im Jahr 2020 noch durchschnittlich 537 Sterbefallmitteilungen pro Monat erfolgten. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das anschaulich:

Eingangsstatistik Amtsgericht Nürnberg - Nachlassabteilung -

Die hohe Zahl der Sterbefallmitteilungen führt zu einer erheblichen Mehrbelastung des Nachlassgerichtes und damit auch zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Fälle werden nach und nach abgearbeitet. Es wird gebeten, telefonische oder schriftliche Sachstandsanfragen nur in dringenden Fällen zu stellen. Zwischen einem Todesfall und dem Eingang der Sterbefallmitteilung beim Nachlassgericht vergehen in der Regel mehrere Tage.


Jeden Monat bearbeitet das Nachlassgericht mit zwölf Servicekräften, zehn Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie drei Richterinnen mehrere hundert Nachlassverfahren. Wenn ein Mensch in Nürnberg verstirbt, wird das Nachlassgericht mit einer Sterbefallanzeige hiervon verständigt. Anschließend wird sogleich ein Aktenzeichen vergeben und eine Akte angelegt.


Meist ergibt sich aus der amtlichen Mitteilung auch Name und Anschrift von Angehörigen des Verstorbenen. Einer dieser Angehörigen wird anschließend automatisch angeschrieben und um Ausfüllen eines Formblatts zu Familienverhältnissen und Vermögen, vor allem Grundvermögen, gebeten. Hierfür räumt das Nachlassgericht eine Frist von sechs Wochen ein, um ein sorgfältiges Ausfüllen des Formulars zu ermöglichen. Das weitere Verfahren hängt anschließend vom Einzelfall ab. Es kann sein, etwa wenn kein Vermögen vorhanden ist, dass das Nachlassverfahren sogleich endet. In anderen Fällen können weitere Tätigkeiten des Nachlassgerichts erforderlich sein, etwa die Eröffnung eines Testaments, die Ermittlung der Erben, die Ausstellung eines Erbscheins, die Bestellung einer Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses oder sogar die Prüfung der Wirksamkeit eines Testaments.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher