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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 01 vom 23.01.2017

Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte in Georgensgmünd:

Ermittlungsverfahren gegen weiteren Beschuldigten eingeleitet

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde gegen einen Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen eingeleitet.

Am 19.10.2016 war es im Rahmen des Vollzugs mehrerer Beschlüsse zu einer Schussabgabe des zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten Wolfgang P. gekommen, wodurch ein Beamter des SEK getötet und ein weiterer verletzt worden war.
Nunmehr wird gegen den 50-jährigen Polizeibeamten ermittelt, der am 23.11.2016 vom Dienst suspendiert worden war.


Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergaben sich aus den Kontakten des Beschuldigten P. zu dem Polizeibeamten Erkenntnisse, dass dieser vom Waffenbesitz des Beschuldigten P. und dessen Kontakten zu anderen sogenannten „Reichsbürgern“ wusste.
Es besteht der Verdacht, dass der Polizeibeamte die Gefahr, die von Wolfgang P. ausging, erkannte und er damit rechnen konnte, dass es bei dem Einsatz vom 19.10.2016 in Georgensgmünd zum Schusswaffengebrauch kommen würde.
Der Polizeibeamte wäre daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft dienstlich verpflichtet gewesen, diese Erkenntnis weiterzugeben, sodass nach derzeitigem Stand durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen die tödliche Schussabgabe hätte verhindert werden können.
Dem Beschuldigten Polizeibeamten wurde der Tatvorwurf eröffnet und er hat sich hierzu bisher nicht geäußert.


Im Auftrag


gez.
Traud
Oberstaatsanwältin


Hinweis:

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 20.06.2017 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Polizeibeamten abgelehnt, soweit diesem fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zur Last lag. Dieser Beschluss ist bestandskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 06.11.2017 die dagegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen hat.


Zum Inhalt der Beschlüsse wird auf die Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21.06.2017
(Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2017/19.php)
und 06.11.2017
(Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2017/34.php)
Bezug genommen.