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Portal > Gerichte > OLG > Nürnberg > Presse > Archiv > 2007 - Letzte Änderung: 31.01.2008


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24. Juli 2007 - Pressemitteilung 20/07

Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundesvorsitzenden der AUB

Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Haftbeschwerde

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 18. Juni 2007 die Beschwerde des früheren Bundesvorsitzenden der AUB Wilhelm Schelsky gegen den gegen ihn seit dem 14. Februar 2007 vollzogenen Haftbefehl verworfen. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.


Aus Sicht der Kammer besteht der dringende Verdacht, dass sich Schelsky der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht hat. Dabei bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth ausdrücklich die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach die durch Verantwortliche der Firma Siemens veranlassten Zahlungen an Schelsky als Untreue zu werten seien. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen müsse davon ausgegangen werden, dass diesen Zahlungen kein annähernd konkretisierbarer Vermögensvorteil gegenübergestanden habe und deshalb dem Siemens-Konzern ein entsprechender Vermögensnachteil entstanden sei. Werthaltige Gegenleistungen seien nicht erbracht worden. Die erhoffte Verringerung der Mitbestimmungskosten durch die Wahl von Vertretern der AUB in die Betriebs- und Aufsichtsräte könne allenfalls als vage Chance auf zukünftige Vermögensvorteile gewertet werden.

Weiter geht die Beschwerdekammer davon aus, dass durch die verdeckte Unterstützung der AUB auch eine strafbare Beeinflussung von Betriebsratswahlen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG stattgefunden habe. Das durch die finanziellen Leistungen aus dem Vermögen des Siemens-Konzerns mitgeprägte Erscheinungsbild der AUB sei geeignet gewesen, die Entscheidungen der Wähler bei Betriebswahlen zu beeinflussen.

Abschließend hat das Landgericht auch noch den im Haftbefehl enthaltenen Vorwurf diverser Steuerstraftaten bestätigt und den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht Nürnberg möglich.


Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle