Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Scheidungs- und sonstige Ehesachen
 - Versorgungsausgleich
 - Güterrecht (Zugewinnausgleich)
 - Ehewohnungs- und Haushaltssachen
 - Unterhalt
 - Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
 - Abstammungssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
 - Familiengerichtliche Genehmigungen
 - Vormundschaften und Pflegschaften
 - Adoptionen
 - Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
 - Lebenspartnerschaftssachen
 
Verfahrenskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Erreichbarkeit
Zimmer 104, 105 und 106/I. Stock Neubau
Telefon: 08671 / 5060-152, -153, -154 und -155
Telefax: +499621962414326