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Amtsgericht Altötting

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung/Gerichtsvollzieher

Imformationen zum Vollstreckungsgericht

Wenn ein Kläger ein Urteil, also einen so genannten Titel, erstritten hat, heißt das noch nicht zwingend, dass er damit auch ohne Weiteres zu dem im Urteil verbrieften Recht kommt.

Deswegen müssen Titel oft, sofern der Beklagte nicht freiwillig leistet, im Zwangsvollstreckungsverfahren durchgesetzt werden. Das ist ein Verfahren, in dem beispielsweise in einem Urteil ausgesprochene Leistungsansprüche durch staatlichen Zwang verwirklicht werden. In diesem Verfahren kann die obsiegende Partei (Gläubiger, ehemaliger Kläger) ihre Ansprüche gegen ihren Gegner (Schuldner, ehemaliger Beklagter) durchsetzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen nicht leistungswilligen Schuldner zur Leistung zu veranlassen. Die Zwangsvollstreckung ist vorwiegend im 8. Buch der Zivilprozessordnung geregelt.

In den Hauptfällen der Zwangsvollstreckung, wie die Beitreibung einer Geldforderung, wird vorwiegend zwischen Zwangsvollstreckung in das bewegliche und in das unbewegliche Vermögen (= Grundstücke usw.) des Schuldners unterschieden.

Die Mobiliarzwangsvollstreckung (Vollstreckung in das bewegliche Vermögen) erfolgt durch den Gerichtsvollzieher.

Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht ist u. a. zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis; Achtung: seit 01.01.2013 ist hierfür das zentrale Vollstreckungsgericht in Hof zuständig. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Zentralen Vollstreckungsgericht Hof
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Imformationen zum Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieher führen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners durch, sie sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft zuständig und übernehmen auch Aufgaben im Zustellungswesen.


Sie unterliegen der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.

Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Traunstein eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet. Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.


Sprechzeiten, Adressen und örtliche Zuständigkeit siehe:

Verfahrensübersicht