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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Kontaktaufnahme

Außenstelle Mellrichstadt
Hauptstraße 6
97638 Mellrichstadt (Hausanschrift)

Telefon: 09771/6214-63
Telefax: 09771/6214-58

E-Mail: poststelle.gba@ag-nes.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten: 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung.



Wichtige Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr:


Das Grundbuchamt nimmt seit dem 19.02.2024 am elektronischen Rechtsverkehr teil. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt über eine eigene Safe_ID verfügt.

Seit dem 19.02.2024 werden die Grundakten am Grundbuchamt Bad Neustadt a.d. Saale mit Außenstelle Mellrichstadt elektronisch geführt.

Das Einreichen von Dokumenten per einfacher Mail ist nicht zulässig und kann zu rechtlichen Nachteilen führen!

Das Einreichen von Dokumenten in schriftlicher Form ist im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin wie bisher möglich.

Allgemeine Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/grundbuchamt/.

In Grundbuchsachen sind jedoch auch nach der Umstellung auf die elektronische Akte weiterhin Dokumente im Original vorzulegen, so z. B. Grundschuldbriefe oder Ausfertigungen von Erbscheinen bzw. Vollstreckungstitel.

Grundbucheinsichten, Beantragung von Grundbuchabschriften und Auskünfte in Grundbuchsachen

Für Grundbucheinsichten und die Beantragung von Grundbuchabschriften müssen Sie sich als Berechtigter ausweisen.

Auskünfte in Grundbuchsachen können nur beim Grundbuchamt in Mellrichstadt erteilt werden.

Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayernportals: 

Grundbuch; Einsicht - BayernPortal

Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks - BayernPortal

Grundbuch; Beantragung der Eintragung - BayernPortal

Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts - BayernPortal 

Grundbuch; Beantragung der Löschung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkungen - BayernPortal

Grundbuch; Beantragung einer Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall - BayernPortal

Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung - BayernPortal

Grundbucheinsichten, Beantragung von Grundbuchabschriften in Bad Neustadt

Reine Einsichten in das Grundbuch und die Beantragung von Abschriften aus dem Grundbuch sind auch im Amtsgericht Bad Neustadt möglich.

Auskünfte in Grundbuchsachen können in Bad Neustadt nicht erteilt werden.

Kontaktaufnahme für Grundbucheinsichten und Grundbuchabschriften in Bad Neustadt:

  • Telefon: 09771-6214-0

Amtlicher Lageplan

Ein Lageplan (Flurkarte) kann nicht über das Grundbuchamt, sondern nur über die Bayerische Vermessungsverwaltung bezogen werden: https://geoportal.bayern.de/geodatenonline/

Verfahrensübersicht