Zwangsvollstreckung
Kontaktaufnahme
1. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Geschäftsstelle: 1. Stock, Zimmer 1.15
Telefon: 09771/6214-47, -48, -49
Telefax: 09621/96241 5185
E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hierfür
sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen
Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender
Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".
2. Haftbefehle
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Geschäftsstelle: Außenstelle, Hauptstr. 6, 97638 Mellrichstadt, 1. Stock, Zimmer 38
Telefon: 09771/6214-69
Telefax: 09771/6214-58
E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hierfür
sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen
Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender
Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".
Nützliche Informationen und Hinweise
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie weitere Informationen zu Zwangsvollstreckung, Pfändungsfreigrenzen, P-Konto:
https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html