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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Kontaktaufnahme

1. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Geschäftsstelle: 1. Stock, Zimmer 1.15

Telefon: 09771/6214-47, -48, -49

Telefax: 09621/96241 5185

E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.

Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".

2. Haftbefehle

Sprechzeiten: 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Geschäftsstelle: Außenstelle, Hauptstr. 6, 97638 Mellrichstadt, 1. Stock, Zimmer 38

Telefon: 09771/6214-69

Telefax: 09771/6214-58

E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-nes.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.

Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".

Nützliche Informationen und Hinweise

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie weitere Informationen zu Zwangsvollstreckung, Pfändungsfreigrenzen, P-Konto:
https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/zwangsvollstreckung_node.html 

Verfahrensübersicht