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Amtsgericht Günzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Gläubiger haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die zuständigen staatlichen Organe aufgrund eines vollstreckbaren Anspruchs gegen den Schuldner vorgehen, um ein bestimmtes Tun oder Unterlassen durchzusetzen.

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt, der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In Betracht kommen insbesondere rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen, Prozessvergleiche, vollstreckbare Anwaltsvergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Dabei muss der Vollstreckungstitel die Personen, für oder gegen die vollstreckt wird, und den Anspruch selbst klar bezeichnen und dem Schuldner spätestens bei Beginn der Vollstreckungshandlungen zugestellt sein.

Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für die nachfolgend aufgelisteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:

  • für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
  • für die Einholung der Vermögensauskunft einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
  • für die Versteigerung und Verwertung von gepfändetem beweglichen Vermögen

    Hinweis:
    Eine Versteigerung von gepfändeten Gegenständen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kann über die bundesweite Auktionsplattform www.justiz-auktion.de stattfinden. Ein Link zu dieser Plattform befindet sich am Ende dieser Seite.
  • für die Zwangsräumung von Wohnraum und Gewerberäumen
  • für die Wegnahme von Sachen und Personen
  • für Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz
  • für die Zustellung von Schriftstücken

Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Günzburg - Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Zimmer 310 (Erdgeschoß)
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)

Telefon: 08221 / 2588-3100, -3101
Telefax: 08221 / 2588-3109


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag je von 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Gerichtsvollzieher

  • Christian Bernert
    Augsburger Straße 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 204733
    Telefax: 08221 / 32276

    Sprechzeiten:
    Dienstag: 14.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag: 09.00 - 10.00 Uhr

  • Norbert Linha
    Augsburger Str. 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 249996
    Telefax: 08221 / 3698843

    Sprechzeiten:
    Montag: 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr

  • Anja López y López
    Pfarrer-Bunz-Str. 6
    89312 Günzburg
    OT Reisensburg
    Telefon: 08221 / 204755
    Telefax: 08221 / 3695990

    Sprechzeiten:
    Dienstag:   08.00 - 09.00 Uhr
    Donnerstag:10.00 - 11.00 Uhr

  • Robert López y López
    Pfarrer-Bunz-Str. 6
    89312 Günzburg
    OT Reisensburg
    Telefon: 08221 / 3698844
    Telefax: 08221 / 3695990

    Sprechzeiten:
    Dienstag: 10.00 - 11.00 Uhr
    Donnerstag:14.00 - 15.00 Uhr

  • Stefanie Mack
    Augsburger Str. 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 9635880
    Telefax: 08221 / 9167860

    Sprechzeiten:
    Montag: 10.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch:13.00 - 15.00 Uhr


  • Corinna Uhl
    Augsburger Str. 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 9696706
    Telefax: 08221 / 2040826

    Sprechzeiten:
    Dienstag: 10.00 - 11.00 Uhr
    Donnerstag:10.00 - 11.00 Uhr

  • Maria Wecker
    Augsburger Str. 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 2040825
    Telefax: 08221 / 2040826

    Sprechzeiten:
    Montag: 14.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch: 10.00 - 11.00 Uhr

  • Yvonne Ziegler
    Augsburger Str. 60
    89312 Günzburg
    Telefon: 08221 / 369587
    Telefax: 08221 / 3698846

    Sprechzeiten:
    Dienstag: 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag:10.00 - 12.00 Uhr

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Günzburg sind während ihrer Sprechzeiten persönlich unter den oben genannten Anschriften zu erreichen.

Sie unterhalten keine Büros in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Günzburg.

Wichtiger Hinweis

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