Grundbuchamt
- Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse und etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegenden Lasten erfasst werden. Des weiteren können beim Grundbuchamt Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.
- Das Grundbuchamt ist insbesondere zuständig für die Eintragung, Änderung und Löschung von
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Grundschulden und Hypotheken
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- Vormerkungen, etc.
- Anträge:
- Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.
- Grundbuchberichtigung nach Erbfall
- Löschung eines Grundpfandrechtes
- Antrag Löschung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückauflassungsvormerkungen"
- Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
Grundbuchauszüge: