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Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Zwangsvollstreckung

Nach Erlass eines Vollstreckungstitels (z.B. einem Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist nicht sicher, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.

Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Weg der Zwangsvollstreckung durch staatlichen Zwang. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen. Außerdem wird durch das Vollstreckungsgericht das Schuldnerverzeichnis geführt.

Die gerichtliche Zwangsvollstreckung ist in verschiedene Bereiche aufgegliedert. Das ist einerseits die Mobiliarvollstreckung, also die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, andererseits die Verwertung von unbeweglichem Vermögen (Versteigerungsgericht) und Insolvenz- und Konkursangelegenheiten.
Aufgrund einer Zentralisierung wird vom Amtsgericht Hersbruck lediglich die Mobiliarzwangsvollstreckung betrieben. Versteigerungs- und Insolvenzgericht für den Bezirk des Amtsgerichts Hersbruck ist das Amtsgericht Nürnberg.

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