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Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Hersbruck ist, abhängig vom Rechtsgebiet, auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt. Den für sie zuständigen Mitarbeiter erfragen sie an der Pforte/ Vermittlung.

Hinweis: Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.


Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen. Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht, z.B. Anträge auf Ehescheidung, oder Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind. Die Zuständigkeit ist im Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichts festgelegt.

Ob bei Ihrem Amtsgericht die Rechtsantragstelle neben (üblicherweise) Zivilsachen z.B. auch für die Aufnahme von Anträgen in Familien-, Zwangsvollstreckungs-, Nachlass-, Vormundschafts- und Wohnungseigentumssachen zuständig ist, können Sie im Geschäftsverteilungsplan nachsehen oder fernmündlich erfragen. Ist die Rechtsantragstelle nach der internen Geschäftsverteilung nicht zuständig, können Sie sich direkt an die betreffenden Abteilungsgeschäftsstellen des Amtsgerichts wenden.

Sie brauchen gerichtliche Hilfe, weil sich eine Forderung nicht außergerichtlich durchsetzen lässt?

Die Rechtsantragstelle gibt Ihnen Hinweise für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens. Welches Gericht ist zuständig? Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht oder Finanzgericht? Ist die Forderung evtl. einfacher im Mahnverfahren durchzusetzen?
Ist das Amtsgericht zuständig, dann hilft Ihnen die Rechtsantragstelle bei dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder nimmt Ihre Klage zu Protokoll auf, wenn die Forderung nicht für das Mahnverfahren geeignet ist (z.B. Räumungsklage). Die Rechtsantragstelle weist auf die Höhe der Kosten hin. Ist die Forderung nicht bei dem Amtsgericht einzuklagen, dann erhalten Sie Hinweise auf die Rechtsantragstellen bei den anderen Gerichten. Ist der Streitwert höher als 5.000 €, ist das Landgericht zuständig; dann benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Ist die Sache besonders eilig (Vermieter hat die Wohnungstür verschlossen), dann können Sie zu Protokoll der Rechtsantragstelle eine einstweilige Verfügung beantragen.

Sie sind verklagt worden?

Die Rechtsantragstelle nimmt Ihren Widerspruch bzw. Ihren Klageabweisungsantrag auf.

Beachten Sie:

Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten. Sie müssen also schon wissen, welchen Antrag Sie stellen wollen. Die Rechtspfleger dürfen auch keine Antwort auf die Frage nach den Erfolgsaussichten geben. Sie können insbesondere nicht im Termin für Sie auftreten.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Entschätzung irgendwie für den Prozess von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle und Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid).

Sie können in laufenden Prozessen unter Angabe des Aktenzeichens auch persönlich an das betreffende Gericht schreiben. Sie sollten überlegen, ob Sie nicht Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen lassen wollen. Wenn Sie die Voraussetzungen des Prozesskostenhilfe-Gesetzes erfüllen, kann der von Ihnen ausgewählte Anwalt bei dem/r Richter/in, der/die über Ihren Prozess entscheidet, beantragen, dass er/sie Ihnen auf Staatskosten als Anwalt beigeordnet wird.

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