Aktuelles
Elektronische Gerichtsakten beim Amtsgericht Memmingen
Mit Ausnahme der Register-, HInterlegungs- und Vollstreckungssachen in das bewegliche Vermögen führt das Amtsgericht Memmingen alle Verfahren in elektronischer Form (eAkte).
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen Verfahren des Amtsgerichts Memmingen möglich.
Die Umstellung der Verfahren zur Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) ist am 8. Dezember 2025 vorgesehen.
Die Umstellung der Verfahren in Registersachen ist am 1. Januar 2026 vorgesehen.
Rückforderung von eingerichten Schreiben und Urkunden
Bitte beachten Sie, dass die Originale aller Schreiben, Belege und Urkunden an Abteilungen des Gerichts mit elektronischer Gerichtsakte dort eingescannt, 6 Monate aufbewahrt und danach datengerecht vernichtet werden.
Sollten Sie die Originale ausnahmsweise wieder benötigen, geben Sie bitte bereits bei der Einreichung an, dass Sie eine Rücksendung wünschen.
Keine allgemeine Hinterlegungsmöglichkeit bei Rundfunkbeiträgen
Die Geldhinterlegung des Rundfunkbeitrages in einer amtsgerichtlichen Hinterlegungstelle ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier: