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Amtsgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Memmingen

Behördenleitung

Christian Roch Direktor des Amtsgerichts

Hinweis zu betrügerischen Kostenrechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Kostenrechnungen im Namen der Justiz kommt. Dies ist vor allem bei Handelsregistersachen der Fall.

Überprüfen Sie bitte stets den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers: Im Freistaat Bayern müssen Zahlungen in Justizsachen grundsätzlich an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Im Zweifelsfall sollte mit der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts oder der Landesjustizkasse Kontakt aufgenommen werden.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg verwiesen:

Auf einen Blick