Elektronischer Rechtsverkehr
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels De-Mail an ag-memmingen@egvp.de-mail.de (nicht einfache E-Mail, siehe unten)
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...
Beachten Sie bitte:
- Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
- Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Memmingen nimmt am elektronischen Rechtsverkehr noch nicht teil.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.ejustice.bayern/ oder https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV