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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 15 vom 26.03.15

in der Nachlasssache Cornelius Gurlitt


Aufgrund zahlreicher Medienanfragen teilt das Amtsgericht München mit:

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München hat in einem Beschluss vom 23. März 2015 dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben und den Erbscheinantrag der Cousine von Cornelius Gurlitt zurückgewiesen. Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam. Dem Einwand der Cousine, dass der Erblasser Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sei, folgte das Gericht nicht.

Dem Kunstmuseum Bern kann der Erbschein erst erteilt werden, wenn der Beschluss rechtskräftig ist. Gegen den ihren Erbscheinantrag zurückweisenden Beschluss kann Uta Werner innerhalb von einem Monat ab der Zustellung Beschwerde beim Oberlandesgericht München einlegen.

Von dem Erbscheinverfahren unabhängig ist das Verfahren zur Restitution der Kunstwerke.

In diesem Zusammenhang liegt dem Amtsgericht München derzeit ein Antrag des Nachlasspflegers auf Genehmigung der Herausgabe eines Bildes vor, ein weiterer Antrag für ein zweites Bild ist angekündigt. Über die Genehmigung hat die für das Verfahren zuständige Rechtspflegerin zu entscheiden.

Dabei werden zunächst die als Erben grundsätzlich in Betracht kommenden Beteiligten angehört. Stimmen diese der Herausgabe zu und ist die Anspruchsberechtigung der Anspruchsteller zur Überzeugung der Rechtspflegerin nachgewiesen, kann die Herausgabe kurzfristig genehmigt werden.

Sofern einzelne Beteiligte einer Herausgabe widersprechen oder sich nicht äußern, aber die Anspruchsberechtigung nachgewiesen ist, entscheidet die Rechtspflegerin durch einen mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (Frist zwei Wochen) angreifbaren Beschluss. In diesem Fall müsste vor einer Herausgabe die Rechtskraft des Beschlusses abgewartet werden.



Monika Andreß