Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 19 vom 16.04.15

Jahrespressekonferenz vom 16.4.15

Diese Pressemitteilung erklärt im ersten Abschnitt Allgemeines, insbesondere zur Zuständigkeit und dem Personal. In einem zweiten Abschnitt werden die statistischen Erhebungen mitgeteilt und in einem dritten Abschnitt besonders interessante Einzelthemen dargestellt.

 



I. Allgemeines


Zuständigkeit

Das Amtsgericht München ist zuständig für die 1,5 Millionen Einwohner der Landeshauptstadt München und die 330.000 Bewohner des Landkreises München. In Haftsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den Bezirk des Landgerichts München II, für weibliche Beschuldigte zusätzlich auf die Landgerichtbezirke Ingolstadt und Landshut. In Registersachen, Personenstands- und Landwirt-schaftssachen besteht eine Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts München II. In Insolvenz- und Zwangsvollstreckungssachen ist das Amtsgericht München auch zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck. Insgesamt ist das Amtsgericht München damit für knapp 3,5 Millionen Einwohner zuständig.


Personal

Dem Amtsgericht München gehörten zum 31.12.2014 1272 Mitarbeiter an (davon 440 Teilzeitbeschäftigte).

Darunter sind 221 (davon knapp 64 % weiblich) Richter, 251 Rechtspfleger (davon knapp 72 % weiblich), 358 Angestellte (92 % weiblich) und 208 Beamte (71 % weiblich), 234 Gerichtsvollzieher, Justizwachtmeister sowie weitere im Unterstützungsbereich tätige Bedienstete (31 % weiblich).

Am Amtsgericht gibt es 254 Laienrichter als Hauptschöffen und ebenso viele Laienrichter als Hilfsschöffen.

86 Schüler und 243 Studenten absolvierten ein Praktikum. 90 Rechtsreferendare wurden ausgebildet. 308 Schulklassen mit insgesamt 6723 Schülern haben Sitzungen des Amtsgerichts München, in der Regel Strafverhandlungen, besucht.

Das Amtsgericht München hat 17 Abteilungen: Präsidialabteilung, 4 Zivilrechtsabteilungen, 4 Strafrechtsabteilungen, 2 Familienabteilungen, das Nachlassgericht, das Betreuungsgericht, das Grundbuchamt, das Registergericht, die Gerichtsvollzieheraufsicht sowie das Insolvenzgericht.


Hospitationen

Eine Delegation von 4 Richtern des Obersten Gerichtshofs von Albanien, eine Delegation von 8 hochrangigen Richtern aus China, eine Delegation von 10 hochrangigen Richtern und Staatsanwälten aus Tunesien und eine Delegation von 2 Beamten des Justizministeriums von Japan informierten sich über Struktur und Ablauforganisation des Amtsgerichts München. 2 Richter aus Südkorea absolvierten ein mehrtägiges Hospitationsprogramm.



II. Statistik


Zivilsachen

Zu Zivilsachen zählen die allgemeinen Zivilsachen, Verkehrszivilsachen, Mietsachen und Wohnungseigentumssachen.

Im Jahr 2014 sind 32.497 neue Verfahren anhängig geworden. Auffallend ist, dass die Streitigkeiten in allgemeinen Zivilsachen um circa 16 Prozent ab-, die in Verkehrszivilverfahren jedoch um 7 Prozent zugenommen haben.

In den Zivilabteilungen arbeiten insgesamt 299 Mitarbeiter, darunter 52 Richter.

58 Verfahren wurden den Güterichtern zugewiesen. 44 davon konnten im Wege der Mediation beigelegt werden.

Die Verfahrensdauer betrug durchschnittlich 4,2 Monaten. Nur 249 Verfahren dauerten länger als 1 Jahr.

Mit der Berufung können Urteile angegriffen werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, oder – in Fällen, die unter diesem Wert liegen – wenn das Gericht die Berufung zulässt ( z.B. bei besonderer Bedeutung des Falles). Es wurde insgesamt in 5164 Verfahren Berufung eingelegt, davon in 554 geringfügigen Fällen.

Auffallend ist, wie oft um geringe Werte gestritten wird. In 14,9 Prozent der Fälle liegt der Streitwert unter 300 Euro, in 13 Prozent der Fälle liegt der Streitwert zwi-schen 300 und 600 Euro. Insgesamt wurden damit mehr als 8500 Verfahren mit einem Streitwert von unter 600 Euro anhängig. Durchschnittlich wird um 2000 Euro gestritten.


Familiensachen

Der Geschäftsanfall in den beiden Familienabteilungen betrug 14.626 Verfahren und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nur gering um 0,32 Prozent angewachsen.

Am Gericht wurden unter anderem 3612 Scheidungen, 3248 Verfahren um den Versorgungsausgleich, 931 Verfahren um den Kindesunterhalt und 846 Verfahren um den Ehegatten- bzw. Lebenspartnerunterhalt geführt.

In den beiden Familienabteilungen arbeiten insgesamt 93 Mitarbeiter, davon 26,5 Richter. 4 Richter sind zugleich sogenannte Güterichter, die im Wege der Mediation geeignete Verfahren abzuschließen versuchen. Es wurden 9 Fälle den Güterichtern vorgelegt. In 1 Fall konnte der Streit teilweise beigelegt werden, in 4 Fällen vollständig und in 4 Fällen ist die Mediation gescheitert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Familiensachen lag bei 4,3 Monaten.

Starke Zunahme der Verfahren betreffend Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge:

Die meisten dieser Verfahren betreffen Afghanen (282) und Eritreer (146), Iraker (31), Gambier (24), Kosovaren (24) und Somalier (18).

Die Verfahren sind aufwändig und personalintensiv. Im Durchschnitt dauert es ein Vierteljahr von der Einleitung des Verfahrens bis zur Bestellung des Vormundes. In dieser Zeit fungiert das Jugendamt im Rahmen der Inobhutnahme als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Kinder und Jugendliche werden in Notsituationen durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Bis das Gericht zur Anordnung einer Vormundschaft kommt, ist der unbegleitete Minderjährige oft schon Monate im Land. Das Gericht kann nicht tätig werden, solange die Minderjährigkeit nicht sicher geklärt und nicht klar ist, ob ein Vormund benötigt wird. Für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Inobhutnahme vorliegen und ob der Flüchtling minderjährig ist, ist das Jugendamt zuständig. Dieses führt die Alterseinschätzung durch. Bei verbleibenden Zweifeln über das Alter wird beim Amtsgericht ein Altersfeststellungsverfahren beantragt. Im Jahr 2014 wurden hier 88 dieser Verfahren durchgeführt. Hierbei wird nach persönlicher Anhörung des minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings ein medizinisches Altersfeststellungsgutachten durch das Institut für Rechtsmedizin erstellt. Die Kosten für Gutachten zur Altersfeststellung beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt circa 7000 Euro.

Befindet sich ein unbegleiteter, bereits als minderjährig festgestellter oder nach der Alterseinschätzung des Jugendamtes minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes, beantragt dieses beim Amtsgericht die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge und die Anordnung der Vormundschaft.

Für das Verfahren über die Anordnung des Ruhens der elterlichen Sorge ist der Rechtspfleger zuständig. Es gab im Jahr 2014 insgesamt 2736 Rechtspfleger-Sorgerechts-Verfahren verteilt auf 14 Rechtspfleger, in denen ein Rechtspfleger das Ruhen der elterlichen Sorge nach Ermittlung der Elterndaten und nach Anerkennung der Minderjährigkeit durch das Jugendamt angeordnet hat. Gegenüber dem Jahr 2013 mit 581 dieser Verfahren haben sich damit die Fälle fast verfünffacht. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Daten der Eltern (Name und tatsächlicher Aufenthalt) bekannt sein müssen, um das Ruhen der elterlichen Sorge anordnen zu können. Die Erhebung dieser Daten durch das Jugendamt kann sich mehrere Wochen hinziehen.

Erst wenn das Ruhen der elterlichen Sorge durch den Rechtspfleger angeordnet ist oder feststeht, dass beide Eltern verstorben sind, kann das Vormundschaftsverfahren bei dem Richter (=“ob“) eingeleitet werden, in dem dann durch richterlichen Beschluss die Vormundschaft angeordnet wird. Im Jahr 2014 ist die Zahl dieser Verfahren sprunghaft um 51 Prozent angestiegen auf 1063 Verfahren. (Im Jahr 2012 waren es 527 und im Jahr 2013 542 Verfahren.). Das bedeutet, dass durchschnittlich an jedem Arbeitstag für 4,3 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Vormundschaften angeordnet wurden!

In etwa der Hälfte der laufenden Verfahren ist das Stadtjugendamt München, Orleansplatz, zum Vormund bestellt, die andere Hälfte wird von Vereinen und dem Kreisjugendamt München geführt, in circa 3 Prozent der Fälle sind ehrenamtliche Privatpersonen oder Rechtsanwälte zum Vormund bestellt.

Nach Anordnung der Vormundschaft durch den Richter muss eine dritte Akte an-gelegt werden zur Führung (=“wie“) der Vormundschaft, nämlich für Bestellung des Vormunds und die Beaufsichtigung seiner Entscheidungen durch den Rechtspfleger bis zur Volljährigkeit.


Strafsachen und Bußgeldsachen

In den Abteilungen für allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen, Jugendstrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen gab es insgesamt 17.272 Strafverfahren. Das sind insgesamt knapp 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Während die Fälle bei allgemeinen Strafsachen und Verkehrsstrafsachen im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent, bei Jugendstrafsachen um circa 8 Prozent abgenommen haben, stie-gen Wirtschaftsstrafsachen um 5,8 Prozent an. Es ergingen 10.306 Urteile, von denen 7217 rechtskräftig wurden. 698 Urteile endeten mit einem Freispruch.

Es fanden 13.983 Hauptverhandlungen statt, wobei die meisten (11.854) der Verfahren nach 1 Termin erledigt waren. Es gab 19.074 Angeklagte.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 2,8 Monate. 72 Prozent der Fälle wurden in diesem Zeitfenster erledigt.

In den Strafabteilungen gab es daneben 10.249 Bußgeldverfahren (9436 davon betrafen Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen worden sind.). Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um knapp 4 Prozent zu verzeichnen. In 3996 dieser Verfahren fand eine Hauptverhandlung statt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,7 Monate.

Die Verfahren wurden von 48 Richtern bearbeitet. Inklusive dieser Richter haben die Strafabteilungen 305 Bedienstete.

In Bezug auf das Jugendstrafrecht ist von besonderem Interesse die Entwicklung des „Warnschussarrestes“, der mit dem Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten seit 7.3.13 verhängt werden kann. Die Jugendarrestanstalt München ist für die Vollstreckung dieser Arreste zuständig für ganz Bayern bei weiblichen Arrestanten und für den Oberlandesgerichtsbezirk München bei männlichen Arrestanten. Während in dem (Rumpf-) Jahr 2013 insgesamt 46 Warnschussarreste vollstreckt wurden, waren es im Jahr 2014 104. Dies bedeutet, dass sich die Zahl der vollstreckten Warnschussarreste nahezu verdoppelt hat.


Betreuungssachen

Am Betreuungsgericht arbeiten 16 Richter und 51 weitere Bedienstete.

Zum Jahresende waren 15.801 Verfahren anhängig. 7924 Betreuungsverfahren und 1996 Unterbringungsverfahren wurden im Jahr 2014 anhängig. Bei neuen Betreuerbestellungen wurden 2516 Familienangehörige, 191 sonstige ehrenamtliche Betreuer und 1121 Berufsbetreuer (sonstige freiberufliche Betreuer, Rechtsanwälte, Vereinsbetreuer) bestellt.

Das Gericht hat über 2484 Anträge von Betreuern oder Bevollmächtigten nach §1906 Absatz 1 BGB auf Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung entschieden, davon 290 Anträge abgelehnt.

Es wurde über 782 Anträge auf Genehmigung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB, wie Bettgitter, Ruhigstellung und Fixierung, entschieden, davon wurden 66 abgelehnt.

Das Amtsgericht München hat am 27.6.14 die Initiative München, Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen ins Leben gerufen. Die Initiative will eine Sensibilisierung im Umgang mit Medikamenten, die freiheitsentziehende Wirkung haben können, erreichen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Beteiligten fördern. Das Amtsgericht München hat hierfür eine konkrete Handlungsrichtlinie erarbeitet. Auf die Pressemitteilung vom 27.6.14 wird insoweit Bezug genommen.


Nachlasssachen

Insgesamt wurden 16.818 Sterbefälle gemeldet, daraus folgten bis zum 31.12.14 insgesamt 12.096 Nachlassverfahren, in den übrigen Fällen unterblieb die Einleitung eines Verfahrens, weil entweder keine Hinweise auf Vermögen, Grundbesitz oder Testament vorlagen oder es sich um Ausländer handelte, bei denen nicht von Amts wegen ermittelt wird. Von den 12.122 Nachlassverfahren betrafen 603 Ausländer.

Für auswärtige (in- und ausländische) Gerichte wurde das Nachlassgericht in 756 Fällen als Rechtshilfegericht tätig (Aufnahme von Erbscheinanträgen).
Insgesamt werden beim Nachlassgericht 75.525 letztwillige Verfügungen verwahrt, davon 51.487 in der besonderen amtlichen Verwahrung (d.h. Verwahrung zu Lebzeiten des Erblassers). Die Übrigen betreffen gemeinschaftliche Testamente, die nach dem ersten Sterbefall abgeliefert und nunmehr in den Akten des Erstverstorbenen verwahrt werden. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 7.397 letztwillige Verfügungen bei dem Nachlassgericht abgeliefert, davon 4.884 zur besonderen amtlichen Verwahrung. Aus der besonderen amtlichen Verwahrung wurden 3.235 letztwillige Verfügungen wegen Todes des Erblassers eröffnet.


Grundbuchsachen

Im Grundbuchamt arbeiten 51 Rechtspfleger und 39 weitere Bedienstete.

Beim Grundbuchamt München sind im Jahr 2014 105.212 Urkunden eingegangen, das sind für jeden Rechtspfleger durchschnittlich monatlich 225 Urkunden. Die Zahlen sind vergleichbar mit denen des Vorjahres.

29.476 Urkunden betrafen die Begründung oder Veränderung von Eigentum, 69.152 Urkunden die Eintragung von Lasten und Beschränkungen, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.


Registersachen

Im Vereinsregister sind 22.034 Vereine eingetragen. Es wurden 5050 Anmeldungen für das Vereinsregister eingereicht.

Im Handelsregister sind 106.450 Firmen eingetragen, das sind 2489 Firmen mehr als im Vorjahr. Es wurden insgesamt 34.266 Eintragungsanträge eingereicht.

Im Genossenschaftsregister sind es 388 Eintragungen, im Partnerschaftsregister 976.



Zwangsvollstreckung

Zur Zwangsvollstreckung gehören die Mobiliar- und die Immobiliarvollstreckung.

Allgemeine Zwangsvollstreckung (betrifft Mobiliar)

Bearbeitet wurden 24.806 Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, 1397 Anträge auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses, 5 Widersprüche nach § 900 ZPO (a.F.) gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, 633 (Vorjahr:347) Widersprüche nach § 882 d ZPO (n.F.) gegen die Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis. 71 eidesstattliche Versicherungen (nach altem Recht) wurden beim Vollstreckungsgericht hinterlegt.
Erlassen wurden 88 Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (altes Recht) und 18.890 (Vorjahr:9.250) Haftbefehle zur Abgabe der Vermögensauskunft (neues Recht).

Es zeigt sich ein signifikanter Anstieg der Widersprüche gegen die Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis und von Haftbefehlen zur Abgabe der Vermögensauskunft. Hier wirken sich wohl die Reform der Sachaufklärung zur Zwangsvollstreckung vom 1.1.13 und die damit verbundenen Änderungen der Zivilprozessordnung aus. Die „eidesstattliche Versicherung“, die drei Jahre gültig war, heißt nunmehr „Abgabe der Vermögensauskunft“, und wirkt nur noch für zwei Jahre (§ 802 d ZPO). Die Vermögensauskunft muss also häufiger abgegeben werden, was die hohe Zahl der Haftbefehle erklärt. Nach altem Recht erfolgte der Eintrag in die Schuldnerkartei erst nach Erlass eines Haftbefehls. Nunmehr ist der Eintragungszeitpunkt nach neuem Recht vorverlegt. Ein Eintrag erfolgt schon dann, wenn der Schuldner nicht zum Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft erschienen ist § 882 c ZPO). Dies erklärt den Anstieg der eingelegten Widersprüche.

Zwangsversteigerung (betrifft Immobilien)

Im Jahr 2014 wurden vom Vollstreckungsgericht - Sachgebiet Zwangsversteigerung- 468 Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt. 215 Versteigerungstermine wurden anberaumt, von denen 138 Termine durch Zuschlag endeten. Versteigert wurden insgesamt 185 Immobilien im Schätzwert von insgesamt 78.661.550,-- Euro, für die ein Versteigerungserlös von 85.954.518,-- Euro erzielt wurde. Im Durchschnitt wurden 109,27 % des Schätzwertes erzielt. Die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.


Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte

Gerichtsvollzieher sind Justizbeamte mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. Den Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts München wurden 2014 76.806 Vollstreckungsaufträge erteilt. Sie hatten 91.373 Aufträge, Schriftstücke zu zustellen. Primäre Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Beitreibung titulierter Geldforderungen. Ist eine gütliche Einigung (Zahlung, gegebenenfalls mit Einverständnis des Gläubigers, auch Einzug von Ratenzahlungen) nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Bargeld, Kraftfahrzeuge, Schmuck, pfänden. Nach einer erfolglosen – in der Amtssprache „fruchtlosen“ – Pfändung oder Durchsuchungsverweigerung (§ 807 ZPO) kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid und eidesstattliche Versicherung) abnehmen. Dies geschah im Jahr 2014 in 80.153 Fällen. Dabei muss der Schuldner ein Verzeichnis seines Vermögens vorlegen und die Richtigkeit an Eides statt versichern. Mit der Abgabe der Erklärung des Schuldners wird dieser dann in der Regel für zwei Jahre in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Zahl der Fälle, in denen eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, stieg um 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an.

Die Arbeit wurde von 95 Gerichtsvollziehern (40 weiblich/55 männlich) bewältigt.

13.833 Vollstreckungsaufträge ergingen an Vollziehungsbeamte (ein Vollzie-hungsbeamter vollstreckt im Außendienst öffentliche-rechtliche Forderungen im Auftrag einer Behörde), eine Steigerung von knapp 13 Prozent. Am Amtsgericht München sind 6 Vollziehungsbeamte tätig.


Insolvenz

Beim Amtsgericht München sind aktuell 2.349 Verfahren der Regelinsolvenz von natürlichen (selbstständigen oder ehemals selbständigen) Personen und 7.608 Verfahren der Verbraucherinsolvenz in der Restschuldbefreiungsphase anhängig. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privat-person, die nicht selbständig ist oder war). Natürliche Personen haben sowohl im Verbraucherinsolvenzverfahren als auch im Regelinsolvenzverfahren die Möglich-keit, Restschuldbefreiung zu beantragen (§ 286 InsO). Die Laufzeit des gesamten Verfahrens vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung beträgt 6 Jahre, kann aber nach der neuen Rechtslage seit 1.7.14 um bis zu 3 Jahre verkürzt werden. In dieser Wohlverhaltensphase tritt der Schuldner das pfändbare Arbeitseinkommen an den Treuhänder (d.h. an den ehemaligen Insolvenzverwalter) ab. Dieser verteilt es nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger. Während der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner verschiedene Obliegenheiten: Er muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen, die Hälfte des Wertes von Erbschaften an den Treu-händer herausgeben, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitteilen und darf keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Der Treuhänder überwacht die Obliegenheiten des Schuldners nur auf Antrag der Gläubiger (§ 292 Absatz 2 InsO). Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann gemäß § 290 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden. Antragsrecht hierzu haben nur die Gläubiger (§ 290 InsO). Im Jahr 2014 wurden insgesamt 339 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt.
Die im Jahr 2014 eingegangenen Insolvenzanträge und eröffneten Insolvenzverfahren sind vergleichbar mit dem Vorjahr und stellen sich wie folgt dar:

Regelinsolvenz (natürl. Pers.): 1.222 Anträge, 633 Eröffnungen

Regelinsolvenz (jurist. Pers.): 1.329 Anträge, 407 Eröffnungen

Verbraucherinsolvenz: 1.700 Anträge, 1.589 Eröffnungen



III. Einzelfragen


Sitzungen

An den 249 Arbeitstagen fanden täglich im Durchschnitt 175 Sitzungstermine in durchschnittlich 45 Sitzungen statt.

Im gesamten Jahr wurden 43.657 Termine verhandelt (15.922 in Zivilsachen, 3996 in Bußgeldsachen, 9756 in Familiensachen, 13.983 in Strafsachen, 3996 in Bußgeldsachen.).


Zeugenbetreuung

Im Jahr 2014 kümmerte sich die Zeugenbetreuungsstelle um 1633 Zeugen, die sich persönlich oder schriftlich an sie wendeten. In den meisten Fällen (1280) hatten die Zeugen Fragen zum Ablauf des Verfahrens, in 267 Fällen war der Grund für die Kontaktaufnahme die Angst vor Angeklagten oder anderen Zeugen. Der Zeitaufwand für diesen Service des Gerichts betrug über 700 Stunden.


Wachtmeisterdienst

Die Wachtmeistereien in den 5 Gebäuden des Amtsgerichts sind zuständig für die Verteilung der Post (2.536.392 Postausgänge im Jahr, das sind knapp 10.200 Postausgänge an einem Arbeitstag), die Vorführungen und die Sicherheit in den Gebäuden.

Bei Eingangskontrollen in den Gebäuden Pacellistraße und Maxburgstraße wurden 98.400 Personen (395 Personen pro Tag) kontrolliert und dabei 512 Scheren, 1676 Taschenmesser, 21 Einhandmesser und 5933 sonstige gefährliche Gegenstände sichergestellt.

Im Gebäude Infanteriestraße wurden 101.000 Personenkontrollen (knapp 405 Personen pro Tag) durchgeführt und dabei 475 Scheren, 1480 Taschenmesser, 221 Einhandmesser und 1836 sonstige gefährliche Gegenstände sichergestellt.

Im Strafjustizzentrum fanden 119.776 Personenkontrollen (481 Personen pro Tag) mit dem Röntgengerät und 106.272 (427 Personen pro Tag) Kontrollen mit der Tor Sonde statt. Hier mussten 1097 Scheren, 1659 Messer und 2262 sonstige gefährliche Gegenstände sichergestellt werden.


Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe:

Einkommensschwachen Personen kann auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen und ihr Rechtsanliegen Aussicht auf Erfolg hat. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oder Adhäsionsklägern (- zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat stammen, werden unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht) Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat und die Anwaltschaft, da deren Gebühren im Vergleich zur regulären Berechnung teilweise erheblich vermindert sind. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit. In den Verfahren nach dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.

Im Jahr 2014 wurden vom Amtsgericht München PKH/VKH Anwaltsvergütungen in Höhe von 4.171.696,18 Euro ausbezahlt. Es gab 961 Prozesskostenhilfeentscheidungen. In 613 Fällen wurde PKH bewilligt, in 348 Fällen abgelehnt. Es gab 5416 Verfahrenskostenhilfeentscheidungen. In 4864 Fällen wurde die Hilfe bewilligt, in 552 Fällen abgelehnt. Die Aufwendungen für Vergütungen an beigeordnete Rechtsanwälte waren seit Jahren kontinuierlich rückläufig (zum Vergleich: 2009 – 5.177.186,24 Euro, 2012 – 4.211.531,05 Euro, 2013 – 4.028.928,48 Euro). Der erstmalige Anstieg der Aufwendungen in diesem Bereich seit fünf Jahren dürfte auf das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – konkret auf die Anhebung der Wertgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – zurück zu führen sein, das am 1.8.13 in Kraft getreten ist.


Rechtsantragsstellen

Rechtsantragstellen sind bei Gericht zur Entgegennahme von Klagen, Anträgen oder sonstigen Erklärungen, die nach den Verfahrensordnungen zu Protokoll der Geschäftsstellen des Gerichts erklärt werden können, zuständig.

Die Aufgaben der Rechtsantragstelle werden nach § 24 Rechtspfleger-Gesetz vom Rechtspfleger wahrgenommen. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen des Bürgers den in den jeweiligen Prozessordnungen vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abgefasst wird. Über die dazu erforderlichen Hinweise hinaus darf eine Rechtsberatung nicht stattfinden. Am Amtsgericht München gibt es 3 Rechtsantragsstellen. Bei der Zentralen Anmeldung der Rechtsantragsstelle im Gebäude der Pacellistraße, zuständig für Beratungshilfe, die Sachgebiete Zivil und Familie wurden 7954 Gespräche und Anträge von Rechtssuchenden entgegengenommen. Das sind am Tag durchschnittlich 32 Fälle. Hinzu kommen 2666 telefonische Auskünfte (11 Fälle am Tag). Im Gebäude Infanteriestraße wurden bei der Rechtsantragsstelle 1844 Anträge bearbeitet, das sind circa 8 Fälle am Tag. Im Gebäude Linprunstraße wurden circa 250 Rechtshilfeanträge gestellt, also circa 1 Antrag täglich.


Hinterlegungen

Hinterlegungen können nur am Amtsgericht vorgenommen werden. Grundsätzlich ist es die freie Entscheidung des Hinterlegers, an welchem Amtsgericht er hinterlegen will. Es gibt viele unterschiedlichen Gründe für eine Hinterlegung: Besonders häufig erfolgt eine Hinterlegung zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung oder als Haftkaution oder aufgrund einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers oder wegen Annahmeverzugs des Gläubigers.

Am Amtsgericht München gab es 1254 Geldhinterlegungen. 5.001.782,82 Euro wurden in bar einbezahlt, 82.370.810,01 Euro wurden überwiesen. 42 Werthinterlegungen, wie Schmuck, Goldbarren und Uhren wurden angenommen.

Insgesamt gibt es einen Bestand von 9876 Hinterlegungsverfahren.

Im Jahr 2014 ist ein Betrag von 58.658,38 Euro dem Freistaat Bayern verfallen. Dies sind Gelder, die hier hinterlegt wurden, aber innerhalb von 30 Jahren von keinem der Hinterlegungsbeteiligten beansprucht wurden.


Rechtsdienstleistungen

Das Amtsgericht München ist zuständige Registrierungsbehörde und Aufsichtsbehörde für Rechtsdienstleister, die auf dem Gebiet des Inkasso oder als Rentenberater oder Rechtskundige in einem ausländischen Recht Rechtsdienstleistungen erbringen möchten (registrierte Personen). Es sind derzeit 252 Rechtsdienstleister registriert.


Kosten für Sachverständige und Dolmetscher

An Sachverständige und Dolmetscher wurden insgesamt Gebühren in Höhe von 15.636.832,21 Euro ausbezahlt.


Kosten für Betreuervergütung:

An Betreuervergütungen wurden 13.682.785,72 Euro ausbezahlt.



Stand: 31.12.2014