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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 15 vom 20.02.17

Pistole am Kopf

Am 19.12.2016 verurteilte der zuständige Richter am Amtsgericht München einen 49 jährigen Trockenbauer wegen eines fahrlässigen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 3 Wochen auf Bewährung.

 

Am 24.07.2016 gegen 21 Uhr führte der Verurteilte in einer S-Bahn auf der Stammstrecke in München in Richtung Ostbahnhof eine ungeladene erlaubnispflichtige Luftdruck Pistole mit sich. Er hielt diese für andere Fahrgäste deutlich sichtbar in der Hand zu und hantierte mit ihr herum.

Zwei Stunden später befand er sich zu Fuß auf der Lindwurmstraße in München, wo er ohne Grund und ohne Vorankündigung einen Passanten am Hals packte und ihm die Waffe in kurzer Entfernung an den Kopf hielt. Der unbekannte Flaschensammler wurde dadurch in Angst und Schrecken versetzt. Er konnte sich befreien und versuchte über die Straße wegzulaufen. Der Verurteilte holte ihn ein, schubste ihn und stieß ihn zu Boden. Drei Männer, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einem Lokal befanden und den Vorfall beobachtet hatten, liefen den beiden entgegen und halfen dem Opfer auf die Beine, das sich bei ihnen bedankte und dann sofort entfernte. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, luden sie den Täter zu einem Bier ein und verständigten gleichzeitig die Polizei. Diese konnte den Täter dort kurz nach Mitternacht fest nehmen und die Waffe sicherstellen. Der Mann war stark alkoholisiert. Er hatte bei der Kontrolle kurz nach Mitternacht eine Konzentration von 1,6 mg pro Liter Alkohol im Blut.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab er an, sich an nichts erinnern zu können. Er konnte sich auch nicht erklären, woher er die Waffe hatte. „Die erste Sache, an die ich mich erinnern kann, ich bin aufgewacht und wusste nicht, wo ich bin. Nach kurzer Zeit wusste ich, dass ich eingesperrt bin“, sagte er vor Gericht. „Ich habe einen Liter bis eineinhalb Liter Wodka getrunken und ganz wenig bis gar nichts gegessen. Ich bin einen Meter 85 groß, mein letztes Gewicht lag bei 80 kg.“

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München wurde ein Sachverständiger angehört. Dieser stellte fest, dass der Verurteilte einen Rausch hatte und nicht ausschließen ist, dass der Verurteilte bei der Tat schuldunfähig war.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen fahrlässigen Vollrausches. Da er „Erfahrung im Umgang mit Alkohol (hatte), hätte er bei der Alkoholaufnahme damit rechnen können und müssen, dass er im Zustand der Alkoholisierung Straftaten begehen werde“, so das Urteil. Und weiter:

„Bei der Strafzumessung sprach zugunsten des Angeklagten, dass er sich als Erstverbüßer in dieser Sache mehrere Monate in Untersuchungshaft befand und die von ihm geführte Waffe nicht geladen war“.

Der Verurteilte befand sich 4 Monate und 3 Wochen in Untersuchungshaft. Er wurde nach der Sitzung nicht entlassen, da gegen ihn ein Auslieferungshaftbefehl nach Polen bestand.


Urteil des Amtsgerichts München vom 19.12.2016, Aktenzeichen 1111 Ds 255 Js 189271/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß