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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 62 vom 14.07.2017

Lesen als Maßnahme gegen Straftaten

Am 08.06.2017 verurteilte eine Jugendrichterin am Amtsgericht München einen 19-jährigen Lageristen wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Leseweisung von 20 Stunden.

Der junge Mann fuhr am  27.02.2017 gegen 23:05 Uhr mit seinem Kraftrad KTM, auf dem Georg-Brauchle-Ring in München. Dabei war das hintere Kennzeichen am oberen Rand nur mit einem abgeschnittenen Gummiriemen befestigt und lag im Ruhezustand deutlich über dem als zulässig erklärten Winkel von 30 Grad. Infolgedessen konnte das Kennzeichen im Fahrbetrieb jederzeit weiter nach oben kippen und war in seiner Erkennbarkeit somit erheblich beeinträchtigt.

In der Verhandlung zeigte der Lagerist sich voll geständig.  Bereits im Juni 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Betroffen war damals dasselbe Motorrad.

Zur Strafzumessung wird ausgeführt:

„Zulasten ist jedoch zu sehen, dass er exakt mit derselben Tat und demselben Motorrad bereits einmal auffällig wurde und nicht offenkundig etwas daraus gelernt hat.

Über eine Leseweisung mit 20 Stunden soll der junge Angeklagte motiviert werden, sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen. Ein weiterer Erziehungsbedarf besteht bei dem jungen Angeklagten nicht.“

Exkurs: Was ist eine „Leseweisung“?

Die erzieherische Maßnahme wird an der Hochschule München durchgeführt auf Grundlage einer jugendrichterlichen Anordnung oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft. Im Rahmen eines Erstgesprächs suchen sich die Jugendlichen aus einer größeren Anzahl von Vorschlägen Bücher aus, die zu ihren Interessen und/oder Problemlagen passen. In Gesprächsterminen wird dann über die Lektüre gesprochen und der Bezug zum eigenen Leben hergestellt. Die Maßnahme wird mit einer Abschlussarbeit beendet, in der die Inhalte der Bücher und Gespräche in unterschiedlichen kreativen Formen (z.B. Kurzgeschichten, Plakate, Raps) verarbeitet werden. Die Leseweisung gibt es in verschiedenen Stufen: So kann man sich z.B. 20 Stunden mit zwei Büchern auseinander setzen oder 30 Stunden mit 3 Büchern, usw.


Urteil des Amtsgerichts München vom 08.06.2017, Aktenzeichen 1022 Ds 463 Js 134042/17 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß

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