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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Hinterlegungsstelle

1. Öffnungszeiten:

Für die persönliche Antragstellung von den unter 3. abschließend aufgeführten Eilanträgen ist die Hinterlegungsstelle Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet.

Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 5597-2111 wird empfohlen.


2. Telefonische Erreichbarkeit:

Unter 089 / 5597-2111 ist die Hinterlegungsstelle Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Terminanfragen für die Hinterlegung einer Haftkaution in bar außerhalb der Öffnungszeiten können gegebenenfalls abweichend dieser Telefonzeiten unter 089 / 5597-1409 gestellt werden.

 

3. Eilanträge:

Eilanträge können Anträge auf Hinterlegung von

  • Sicherheitsleitung zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls
  • Sicherheitsleitung zur Abwendung der Zwangsräumung
  • Abwendung des Vermögensarrests
  • Sicherheitsleistung bei Abschleppen eines Fahrzeugs am selben oder am Tag zuvor
sein.

Diese Anträge können Sie zu den o.g. Öffnungszeiten vornehmen. In diesen Fällen nehmen die Sachbearbeiter der Hinterlegungsstelle den Hinterlegungsantrag auf und erlassen gleichzeitig den Annahmebescheid. Im Anschluss erfolgt die Einzahlung des zur Hinterlegung angenommenen Betrages direkt in bar. Den Hinterlegungsschein erhalten Sie direkt nach der Einzahlung.



Postanschrift:
Amtsgericht München
Hinterlegungsstelle
Pacellistraße 5
80315 München

Adresse:
Amtsgericht München
Hinterlegungsstelle
Zimmer B 229
Pacellistraße 5
80333 München


Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.

Telefon: 089 / 5597-2111
Telefax: 09621 / 96241-0310

Barrierefreiheit: Die Hinterlegungsstelle ist über Fahrstühle erreichbar

Zuständigkeit

  • Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
  • Annahme der Hinterlegung
  • Entscheidung über Auszahlungsanträge

Wichtige Hinweise

Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:

  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften

Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages:
  • Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
  • Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
  • Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
  • Der ausgefüllte Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.


Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV):

Seit 01.07.2022 nimmt die Hinterlegungsstelle aufgrund Änderung der gesetzlichen Vorschriften am ERV teil. Weiterhin postalisch einzureichen sind jedoch folgende Unterlagen:

 

•             Beschluss nach § 109 ZPO/§ 715 ZPO (Rückgabebeschluss) in Ausfertigung mit
               Rechtskraftvermerk
•             Beschluss nach § 123 StPO (Freigabebeschluss) in Ausfertigung
•             Titel nach § 894 ZPO (Fiktion Bewilligung) in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
•             Geldempfangsvollmacht im Original 

Wie komme ich hin?

  • S-Bahnlinien S1-S8 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • U-Bahnlinien U4/U5 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 16/17/18/20/21/27 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 19 - Haltestelle Lenbachplatz (von dort 2 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Pacellistraße 5 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Pacellistraße 5
Eingang Pacellistra E

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