Familienverfahren
Kontakt
Die Geschäftsstelle des Familiengerichts befindet sich im Gebäude Justiz II, Rathausstraße 32.
- Geschäftsstelle Richter-Referat 1 - Zimmer 1104 Telefon 08031 / 8074.166, 168 oder 181
- Geschäftsstelle Richter-Referat 2 - Zimmer 1102 Telefon 08031 / 8074.182, 371 oder 164
- Geschäftsstelle Richter-Referat 3 - Zimmer 1006 Telefon 08031 / 8074.164 oder 161
- Geschäftsstelle Richter-Referat 4 - Zimmer 1110 Telefon 08031 / 8074.155 oder 173
- Geschäftsstelle Richter-Referat 5 - Zimmer 1101 Telefon 08031 / 8074.182 oder 165
- Geschäftsstelle Richter-Referat 7 - Zimmer 1103 Telefon 08031 / 8074.169 oder 162
- Geschäftsstelle Richter-Referat 8 - Zimmer 1103 Telefon 08031 / 8074.166 oder 168
- Geschäftsstelle Rechtspfleger-Referat 50 - Zimmer 1103 Telefon 08031 / 8074.162
- Geschäftsstelle Rechtspfleger-Referat 51 - Zimmer 1110 Telefon 08031 / 8074.173
- Geschäftsstelle Rechtspfleger-Referat 52 - Zimmer 1104 Telefon 08031 / 8074.181
- Geschäftsstelle für den Zusatz "a" - Zimmer 1101 Telefon 08031 / 8074.371
- Geschäftsstelle für den Zusatz "u" - Zimmer 1104 Telefon 08031 / 8074.181
Ein Zugang per E-Mail ist nicht möglich. Anträge müssen schriftlich eingereicht
werden.
Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:
Ehescheidung, Eheaufhebung oder Nichtigkeit der Ehe einschließlich Versorgungsausgleich
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
Entscheidungen über güterrechtliche Ansprüche
Aufteilung des Hausrats
Zuweisung der Ehewohnung
Abstammungssachen (z.B. Anfechtung der Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft)
Entscheidungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Entscheidung über Ansprüche, die aus dem Eherecht oder dem Eltern-/Kindverhältnis herrühren
Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz
Adoptionen
Unterbringung Minderjähriger
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren
Vormundschafts- und Pflegschaftsverfahren
Familiengerichtliche Genehmigungen
Vermögensverzeichnis bei Erwerb von Todes wegen durch Minderjährige
Örtlich zuständig
ist in Verfahren, in denen Kinder beteiligt sind, das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder.
In Ehesachen darüber hinaus das Gericht am Ort der Ehewohnung.
Hinweis
Um einen Scheidungsantrag stellen zu können, muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Die Erklärung zur Zustimmung der Scheidung ist ohne Anwalt möglich, wenn der andere Ehepartner einen zulässigen Scheidungsantrag gestellt hat. Auch in Unterhalts-, Güterrechtsverfahren und Entscheidungen über sonstige Ansprüche aus der Ehe bzw. Eltern-Kindverhältnis muss man sich zwingend anwaltlich vertreten lassen.
In allen Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe (evtl. unter Anordnung einer Ratenzahlung) bewilligt werden, sofern Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch nach Ende des Verfahrens mitzuteilen ist und auch von Amts wegen überprüft wird.
Sofern eine Beratung vor Antragstellung erforderlich ist, kann unter Umständen Beratungshilfe gewährt werden.
Anträge in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht, können auch beim Bürgerservice gestellt werden (Terminvereinbarung 08031/8074-104). Eine Rechtsberatung kann dort jedoch nicht gewährt werden; diese ist den Rechtsanwälten vorbehalten.
Formulare
- Merkblatt zur familiengerichtlichen Praxis
- Vollmacht elterliche Sorge
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10)
- Fragebogen zum Gewaltschutzantrag
- Merkblatt für Vormünder
- Merkblatt für Pfleger
- Merkblatt zur Rechnungslegung
- Merkblatt zur Haftpflichtversicherung
- Merkblatt Vergütung und Auslagenersatz der nicht berufsmäßigen Vormünder/Pfleger
- Antrag auf Aufwendungsersatz
- Antrag auf Zeugenentschädigung (HKR 069)
- Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
- Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Hinterlegungsstelle
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
- Bereitschaftsdienst