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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Es besteht die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an einen besonders geschulten Güterichter zu verweisen.

Der Güterichter, der nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist, verhilft den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; er setzt dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein.

Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.

Welche Vorteile bringt das Güterichterverfahren?

Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
Der Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre mit Hilfe eines in Mediation geschulten Güterichters und ohne Zeitdruck statt.

Der Güterichter kann verschiedene Verhandlungsmethoden anwenden und passt seine Vorgehensweise an die Bedürfnisse der Parteien an.

Das Güterichterverfahren gewährleistet eine schnelle und effektive Streitbeilegung mit hoher Akzeptanz bei den Parteien.

Das Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich.

Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Wann ist ein Güterichterverfahren sinnvoll?

  • Wenn man die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten will.
  • Wenn der Rechtsstreit nur Teil eines umfangreichen Konflikts ist.
  • Wenn der Rechtsstreit komplex ist und ein langwieriges, im Ausgang ungewisses Verfahren droht.
  • Wenn die Beteiligten auch nach dem Gerichtsverfahren Kontakt haben werden und weiterhin miteinander leben müssen.
  • Wenn eine weitere Eskalation vermieden werden soll.
  • Wenn tragfähige verlässliche Lösungen benötigt werden.
  • Wenn für die weitere Zukunft für alle Seiten befriedigende Lösungen angestrebt werden.
  • Wenn eine schnelle Lösung gesucht wird, da zeitaufwendige Gutachten entfallen.
  • Wenn Kosten vermieden werden sollen, da häufig Folgeverfahren überflüssig werden.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz: http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/

Verfahrensübersicht