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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Zivilabteilung des Amtsgerichts ist zuständig für:

  • alle zivilrechtlichen Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- EUR (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Wohnungseigentumssachen
  • Landwirtschaftssachen
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Urkunden
  • Schutzschriften (soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist)
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle und Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens


Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich über den Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf.

Erreichbarkeit

Zimmer 31, 32 und 33 / Erdgeschoss
Telefon: +499613000-453, -454, -455 und -457 oder -459
Telefax: +499621962413135

Informationen

Verfahrensübersicht