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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ist zuständig für die Hinterlegung von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.

Eine Hinterlegung ist zulässig, wenn:

  • dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet;
  • der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt bzw. verpflichtet erklärt worden ist.

Für die Hinterlegung von Testamenten ist das Nachlassgericht zuständig.

Erreichbarkeit

Zimmer 218 / II. Stock
Telefon: +499613000-255, -257
Telefax: +499621962413143

Informationen

Verfahrensübersicht