Menü

Ag Weiden I.opf.gif

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. ist zuständig für die Versteigerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Erbbaurechten, Wohnungseigentums- und Teileigentumseinheiten, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich für Zwangsversteigerungen umfasst den Landgerichtsbezirk Weiden i.d.OPf., welcher die Landkreise Neustadt a.d. Waldnaab sowie Tirschenreuth und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. umfasst.

Erreichbarkeit

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit den Servicekräften der Abteilung aufzunehmen. Diese sind wie folgt zu erreichen:

Zimmer 218/ II. Stock
Telefon: +499613000-255 und -257
Telefax: +499621962413146

Hinweise

Die vollständigen Wertgutachten können bei der Serviceeinheit des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger telefonischer Vereibarung eingesehen werden.

Terminsbestimmungen werden an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. und an der Gerichtstafel des Gerichts, in dessen Bezirk sich das Versteigerungsobjekt befindet, in der örtlichen Presse und im Internet (www.zvg-portal.de) veröffentlicht.

Die Zwangsversteigerungstermine können an folgenden Gerichtsstellen stattfinden (grundsätzlich jeweils an dem Gericht, in dessen Bezirk sich das Versteigerungsobjekt befindet):

  • Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
  • Amtsgericht Tirschenreuth.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Versteigerungstermine und Hinweise für Bietinteressenten
https://www.zvg-portal.de/index.php?button=Hinweise%20fuer%20Bieter


Bankverbindung für Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung:

Zahlungsempfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Beim Verwendungszweck bitte unbedingt angeben:

Amtsgericht Weiden - Sicherheitsleistung - Aktenzeichen (.K …/..)

Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswerts.

Überweisungen sollten ca. 2 Wochen vor dem Termin erfolgen.


Verfahrensübersicht