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Amtsgericht Wunsiedel

Amtsgericht Wunsiedel

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Regelung der elterlichen Sorge von Kindern 
  • Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe
  • Aufteilung des Hausrats und der Zuweisung der Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Umgangsregelung eines Elternteils mit dem Kind
  • Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Familiengerichtliche Genehmigungen
  • Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Vormundschaftssachen
  • Abstammungssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
  • Pflegschaften

Bitte beachten Sie, dass insbesondere für Scheidungsverfahren sowie Unterhaltsverfahren Anwaltszwang besteht. Das heißt, Sie müssen sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.

Erreichbarkeit

1. Etage / Zimmer 29 / 33a
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel

Telefon: 09232 / 885-
Durchwahlen: Endziffer Geschäftszeichen:
0,1,3,5 = 180 (Herr Kraus);
2,4,6,8 = 170 (Frau Winterholler);
7,9 = 172 (Frau Sieber)

Telefax: 09232 / 885-177
E-Mail: Poststelle@ag-wun.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss verloren?

Bei Verlust des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils können Sie schriftlich einen Ersatz beim Familiengericht anfordern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine vollständige Kopie Ihres Personalausweises bei und geben Sie Ihre aktuelle Postanschrift an. Weiterhin wird um Angabe des Aktenzeichens, unter dem das Scheidungsverfahren geführt wurde oder zumindest des Jahres, in dem die Scheidung ausgesprochen wurde, gebeten. Ohne nähere Angaben kann Ihr Antrag möglicherweise nur zeitverzögert oder evtl. gar nicht bearbeitet werden. 

Verfahrensübersicht