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Amtsgericht Wunsiedel

Amtsgericht Wunsiedel

Grundbuchamt

Bitte beachten:
Die Grundbucheinsicht kann nicht telefonisch erfolgen!
Grundbuchblattabschriften können nicht telefonisch bestellt werden!

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Unter den gleichen Voraussetzungen kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kauf-Interessent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Kosten

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Kosten eines Grundbuchausdrucks:

  • einfacher Ausdruck 10 EUR
  • amtlicher Ausdruck 20 EUR

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Antragsformular (bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen)

Erreichbarkeit

Erdgeschoss / Zimmer 14
Amtsgerichts Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel (Hausanschrift)

Telefon: 09232 / 885-110 oder -111
Telefax: 09621/962414961
E-Mail: poststelle.gba@ag-wun.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Sprechzeiten:
Das Grundbuchamt ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht