Menü

Amtsgericht Wunsiedel

Amtsgericht Wunsiedel

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Wunsiedel hatte.


Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für:


- die Feststellung der Erben

            
Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ihm bekannt ist, dass zum Nachlass ein                  Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.

- die Erteilung von Erbscheinen

           
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines                  Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.

- Sicherungsmaßnahmen (z. B. Anordnung einer Nachlasspflegschaft)

 
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur                Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den                    Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass

- die Entgegennahme und Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen

           
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt mit Kenntnis vom Anfall und dem Grunde der          Berufung. Bei Berufung durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) beginnt die              Frist nicht vor der Eröffnung der Verfügung durch das Gericht.

- die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen         
                                                            
Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim                                    Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr                erhoben, deren Höhe sich nach dem Vermögenswert richtet. Notarielle Testamente sowie                              Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben


Für die Auseinandersetzung des Nachlasses und die Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.

Wer ein Testament im Besitz hat ist verpflichtet, dieses unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern, nachdem er vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.

Erreichbarkeit


Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel

2. Etage / Zimmer 43 bzw. 47

Telefon: 09232 / 885 - s.u.
Telefondurchwahlen (Anfangsbuchstabe des Familiennamens d. Verstorbenen):

A - C, T - Z = 220
G - J = 247
D, K - O = 216
E - F, P - S = 184

Telefax: 09232 / 885 - 221
E-Mail: nachlassgericht@ag-wun.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Eine fernmündlche Auskunftserteilung ist nur im Einzelfall möglich.





Broschüren und Informationen

Verfahrensübersicht