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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung Nr. 4/2025 vom 8. Oktober 2025

Urteilsverkündung im Strafverfahren wegen Mordes in Kulmbach

In dem Strafverfahren wegen Mordes an einer in Kulmbach wohnhaften Frau im März 2025 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am heutigen 08. Oktober 2025 den Angeklagten M wegen Mordes schuldig gesprochen. Sie hat den Angeklagten deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 
Die Kammer sah es nach elf Verhandlungstagen, einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der insbesondere eine Vielzahl von Zeugen vernommen, eine rechtsmedizinische Gutachterin sowie ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger angehhört wurden, als erwiesen an, dass der Angeklagte am 02. März 2025 seine ehemalige Lebensgefährtin in der noch gemeinsamen Wohnung unvermittelt nach deren Heimkehr von einem Treffen mit einer Freundin entsprechend eines vorab gefassten Tatplans angriff und ihr mit einem Jagdmesser eine Vielzahl von massiven Stich- und Schnittverletzungen an Kopf und Oberkörper zufügte, welchen das Opfer sodann innerhalb weniger Minuten noch in der Wohnung erlag.
Nach den Feststellungen der Kammer war der Angeklagte bei der Tat zwar alkoholisiert, jedoch war dadurch weder seine Einsichts- noch seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, so dass der Angeklagte als voll schuldfähig zum Tatzeitpunkt gilt.

Als Anlass der Tat sah das Gericht Wut und Frust des Angeklagten über die Trennung sowie Zurückweisungen anderer Frauen, mit denen er versuchte Beziehungskontakte zu knüpfen.

Die Kammer sah durch die festgestellten Handlungen und das Verhalten des M. damit den Tatbestand des Mordes unter Verwirklichung der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe verwirklicht. 
Die Kammer konnte allerdings beim Angeklagten, abweichend vom Antrag der Staatsanwaltschaft, keine besondere Schwere der Schuld feststellen.

Der Angeklagte wurde bereits unmittelbar nach der Tat noch in der Wohnung festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.