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Landgericht Hof

Landgericht Hof

Apostille und Vorbeglaubigung zur Legalisation

Zuständigkeiten

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte erteilen Apostillen oder Vorbeglaubigungen zur Legalisation auf

  •  Urkunden der ordentlichen Gerichtsbarkeit ihres Landgerichtsbezirks; dies können z. B. Urteile, Beschlüsse, Handelsregisterauszüge, Erbscheine etc. sein;
  •  Urkunden der im Landgerichtsbezirk ansässigen Notare;
  •  Übersetzungen der im Landgerichtsbezirk öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer.

Für Urkunden der Landesbehörden oder Kommunen (Stadt / Gemeinde / Landratsamt) im hiesigen Bezirk stellt die Regierung von Oberfranken in Bayreuth die Apostillen und Vorbeglaubigungen aus.

Beantragung

Die Urkunden zur Erteilung von Apostillen bzw. Vorbeglaubigungen zur Legalisation können Sie

  •  entweder persönlich (ohne Terminvereinbarung) täglich zwischen 8.00 und 16.00 Uhr an der Infothek des Zentraljustizgebäudes Berliner Platz 1, 95030 Hof, abgeben
  •  oder auf dem Postweg beim Landgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, einreichen.

In beiden Fällen steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung:

Bitte beachten Sie:

  •  Der Beglaubigungsvermerk am Ende der Urkunde muss eine Originalunterschrift aufweisen. Auf Kopien sind Apostillen oder Vorbeglaubigungen zur Legalisation unzulässig. 
  •  Beim Postversand benötigen wir unbedingt die Angabe des Landes, in dem Sie Ihre Urkunde vorlegen werden, sowie Ihre Anschrift für die Rücksendung.
  •  Für die Fertigstellung der Apostille / Vorbeglaubigung berücksichtigen Sie bitte eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Werktagen.

Kosten

Die Kosten betragen für jede Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation 25,00 Euro.
Zur Begleichung erhalten Sie eine Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg.