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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bewährungshilfe

Anschrift und Erreichbarkeit

Bewährungshilfe bei dem Landgericht Ingolstadt
Esplanade 18
85049 Ingolstadt

Das Gebäude der Bewährungshilfe Ingolstadt befindet sich in der Nähe der Agentur für Arbeit, der Berufsfeuerwehr Ingolstadt und dem Volksfestplatz und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar (Bus: Zentraler Omnibusbahnhof, Bahn: Bahnhof Ingolstadt Nord).

Organisation

Personalsituation

In der Bewährungshilfe Ingolstadt arbeiten derzeit 13 hauptamtliche Bewährungshelfer/innen, zuständig für die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und Eichstätt, sowie die Stadt Ingolstadt.

Fernsprechverzeichnis und Zuständigkeitsbereich

Arbeitsweise und gesetzliche Grundlagen

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe. Straffälligkeit ist abweichendes Verhalten, das durch die Strafgerichtsbarkeit sanktioniert wird. Gleichrangig neben der Strafe gebietet das Sozialstaatsprinzip die Bereitstellung von Hilfsangeboten.

Bewährungshilfe als zielgerichtetes, methodisches Handeln dient der Befähigung der Probanden, zukünftig innerhalb bestehender Normen straffrei leben zu können. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die Probanden zur Selbsthilfe zu befähigen.

Bewährungshilfe hat zur Aufgabe, Zusammenhänge zu erkennen, Wechselwirkungen aufzuzeigen und daraus Handlungsmöglichkeiten zusammen mit den Probanden zu entwickeln. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind soweit möglich zu vermeiden, da soziales Verhalten effektiver in Freiheit zu erlernen ist.

Ein Sonderfall in der Betreuung und Kontrolle von Probanden stellt die 1975 eingeführte Führungsaufsicht dar. Im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung, die immer eine positive Sozialprognose voraussetzt, wird die Führungsaufsicht bei einer negativen Sozialprognose angeordnet.

Die gesetzlichen Grundlagen der Strafaussetzung zur Bewährung sind in § 56 Strafgesetzbuch (StGB) und § 21 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt: In § 56 d StGB und § 24 JGG wird der Bewährungshelfer beauftragt. Der Gesetzgeber erteilt hier der Bewährungshilfe einen Hilfsauftrag, betraut sie jedoch gleichzeitig mit einer Überwachungsfunktion.

In § 61 Abs. 4 StGB wird auf die Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung hingewiesen. Bei wem u.a. Führungsaufsicht angeordnet wird und wie lange diese dauert, wird in den §§ 68 ff. StGB festgelegt. Der Bewährungshilfe wird im § 68 a StGB ihre Aufgabe zugeteilt.

Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer"

Der Erklärfilm über das Berufsbild eines Bewährungshelfers informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben Bewährungshelfer/innen erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.

http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/

Praktikum und ehrenamtliche Mitarbeit

Praktikum

Für Studenten der Fachbereiche Sozialpädagogik / Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein praktisches Studiensemester bei der Bewährungshilfe Ingolstadt zu absolvieren.

Bewerbungen sind zu richten an:

Frau Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt


Ehrenamtliche Mitarbeit

Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlich in der Bewährungshilfe mitzuarbeiten.

Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe unterstützen den hauptamtlichen Bewährungshelfer entweder in einem bestimmten Fall oder bei einem konkreten Problem.
Der Bewährungshelfer leitet ihn an und steht ihm als Supervisor zur Verfügung. Die Verantwortung verbleibt beim hauptamtlichen Bewährungshelfer.

Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen für dieses Amt besonders geeignet sein. Hierzu gehört u.a. praktische Lebenserfahrung und Realitätssinn, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, mit der Justiz zusammenzuarbeiten und sich beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sollten mindestens 25 Jahre alt sein und die Fähigkeit zum Amt eines Schöffen haben (§§ 31, 32 GVG).

Bei Interesse an einer Mitarbeit als ehrenamtlicher Helfer wenden Sie sich bitte an
Frau Mittermüller, Telefon: 0841 / 312-466 oder Frau Hönig, Telefon: 0841 / 312-484.