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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 12 vom 01.12.2019

Pressevorschau Dezember 2019

03.12.,09.00 h; 12.12.19;  Az: 3 Ns 41 Js 3216/18  (Sachbeschädigung)  VorsRiLG Riedel

Berufungsverhandlung gegen zwei Angeklagte, die erstinstanzlich vom Amtsgericht Neuburg/ Do. zu Freiheitsstrafen von 3 und 6 Monaten verurteilt wurden. Ihnen wird vorgeworfen, im November 2017 als Strafgefangene in der JVA Neuburg mit ihrem Essbesteck und einer Metallstange begonnen zu haben, ein Loch in die Decke des Haftraums zu graben, um zu fliehen. Nach 1 ½ Stunden gaben sie ihr Vorhaben auf, richteten jedoch Sachschaden in Höhe von ca. 100 € an.


05.12.,  09.00 h; AZ: 3 Ns 11 Js 19077/17  (unterlassene Hilfeleistung)  VorsRiLG Riedel

Berufungshauptverhandlung gegen eine heute 44 jährige Ingolstädterin, die erstinstanzlich vom Amtsgericht IN zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt wurde. Sie soll am 27.19.2017 gegen 13.00 h  ihre Wohnungsnachbarin bewusstlos und röchelnd in deren Wohnung auf dem Küchenboden liegend aufgefunden haben, ohne irgendetwas zu unternehmen. Erst als sie noch einmal um 22. 00 nach ihr schaute, verständigte sie die Rettung. Die Nachbarin verstarb am Folgetag, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Die Angeklagte gab stets an, die Notlage nicht erkannt zu haben, sondern sei davon ausgegangen, dass die Nachbarin, wie oft, besinnungslos betrunken gewesen war. Tatsächlich hatte die Nachbarin wegen eines Sturzes schwere Hirnverletzungen erlitten. 


16.12., 09.15 h; AZ: 5 KLs 25 Js 4164/19   (schwere Brandstiftung)  VorsRiLG Denz

Antragsschrift im Sicherungsverfahren. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 01.03.2019  im Zustand der Schuldunfähigkeit die Couch ihrer Wohnung (in einem Mehrfamilienhaus) in Brand gesetzt zu haben und in der Wohnung weitere Brandherde gelegt zu haben. Ein Übergreifen des Brandes auf andere Zimmer erfolgte nicht. Es entstand Sachschaden in Höhe von 20.000.- €.