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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 06 vom Juni 2020

Juni 2020

Landgericht Ingolstadt


1.Jugendkammer – VRiLG Denz
03.06.2020, 09.30 Uhr

Berufungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahl.

Der Angeklagte, dem sowohl ein Ladendiebstahl als auch eine Sachbeschädigung aus dem Frühjahr 2019 zur Last liegt, wurde aufgrund der Hauptverhandlung vom 21.01.2020 durch das Amtsgericht – Schöffengericht – Neuburg an der Donau unter Einbeziehung einer Vorverurteilung aus dem Jahr 2019 von 2 Jahren zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt.



1.Jugendkammer – VRiLG Denz
19. und 22.06.2020, jeweils 09.15 Uhr

Berufungsverfahren wegen Landfriedensbruch

Der 1991 geborene Angeklagte, dem zu Last lag, sich – zusammen mit 2 weiteren (in 1. Instanz) Angeklagten – an einem Landfriedensbruch im August 2017 im Zusammenhang mit einem Fußballspiel des FC Ingolstadt gegen den Jahn Regensburg beteiligt gewesen zu sein, wurde durch Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Ingolstadt vom 22.10.2019 freigesprochen. Gegen dieses freisprechende Urteil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.



5. Strafkammer – VRiLG Denz
26.06.2020, 11.00 Uhr, sowie 01. Und 03.07.2020 jeweils 09.15 Uhr
Verfahren wegen Verstoß gegen das BtMG


Dem 1983 geborenen Angeklagten liegt zur Last, im Herbst 2019 fortlaufend mit mehreren 100 g Betäubungsmitteln (Marihuana), die er aus seiner eigenen professionellen Aufzuchtanlage im Keller seines Anwesens in Ingolstadt gewonnen haben soll, unerlaubt gewerbsmäßigen Handel getrieben zu haben, wobei er sich zudem im Besitz einer PTB–Schusswaffe befunden haben soll.



4. Strafkammer – Vizepräsident Kliegl
26.06. und 02.07.2020
Berufungsverfahren wegen Betrugs


Bei der Angeklagten handelt es sich um eine moldawische Prostituierte, die einem Freier, der sich in sie verliebt hatte, 300 000, -- € für ein dubioses Anlagegeschäft abgeluchst hat.
Ersturteil: 3 Jahre und 3 Monate.



Im Nachgang:
Das Urteil der 1. Strafkammer vom 08.11.2019 (1 KS 12 Js 1760/19) ist rechtskräftig.

Die Kammer hatte hier einen Kraftfahrer, der einen Fußgänger tödlich verletzt und ihn sterbend an der Unfallstelle zurückgelassen hat, wegen fahrlässiger Tötung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu 3 Jahren 9 Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, die sich insbesondere gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes richtete, als unbegründet verworfen.