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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

Dezember 2021

Landgericht Ingolstadt

Pressevorschau

Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl 
Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.Fortsetzungstermine ab Dezember 2021: 01.12., 02.12., 15.12., 16.12., 21.12., 22.12.2021, sowie 11.01., 18.01., 19.01., 25.01. und 01.02.2022 je um 9.15 Uhr im Saal 100


Az. 1 KLs 41 Js 2012/21 – wegen erpresserischem Menschenraub u.a.Termine: 10.12.2021 (09.00 Uhr), 14.12., 21.12 und 04.01.2021 (je 9:15 Uhr) jeweils im Saal 11.
Der Angeklagte soll Anfang Februar 2021 in einem McDonald‘s Restaurant im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zunächst einen Mitarbeiter mit einem Messer (Klingen ca. 20 cm) bedroht und anschlie-ßend mit Panzertape gefesselt haben. Mit dem Messer immer noch am Hals seiner Geisel, soll der Ange-klagte anschließend die weiteren Küchenmitarbeiter gezwungen haben, sich hinzuknieen und ihm die Safe-Kombination für die Tageseinnahmen herauszugeben. Der Angeklagte soll so Tageseinnahmen von über 6.000 € erbeutet haben und anschließend geflüchtet sein.


Zivilsachen:
# 8. Zivilkammer, VRi´inLG Linz-Höhne - Az. 71 O 4710/20 wegen SchadensersatzTermin: 14.12.2021 um 13.00 Uhr im Saal 7 (Güteverhandlung und Haupttermin)
Die Parteien streiten über Schadensersatz infolge eines Unfalls auf dem Hofgelände des klägerischen Bau-ernhofs im Landkreis Eichstätt. Der Kläger betreibt dort eine Schweinezucht.
Im November 2018 wurden an der an den klägerischen Bauernhof angrenzenden Straße Straßen- und Rohr-verlegungsarbeiten durch die Beklagte zu 3), eine Baufirma, durchgeführt. Der Beklagte zu 2), ein Angestell-ter der Beklagten zu 3), wollte mit einem 15 t schweren Bagger einem entgegenkommenden Pkw Platz ma-chen und fuhr dabei auf das gepflasterte Hofgelände des Klägers. Dort brach der Bagger in die ehemalige Güllegrube des Bauernhofes ein, die sich unterhalb der Hofeinfahrt befindet. 
Der Kläger begehrt nunmehr Schadensersatz in fünfstelliger Höhe für die Instandsetzung der Güllegrube und entgangenen Gewinn, weil der Betrieb der Schweinezucht infolge des Unfallschadens nicht mehr möglich gewesen sei.