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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

November 2022

Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl 
Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.

Fortsetzungstermine: 08.11., 22.11., 28.11., 08.12., 15.12., 10.01.23, 17.01.23, 24.01.23, 02.02.23, 07.02.23, 14.02.23 und 07.03.23 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 100.


Az. 1 Ks 42 Js 17715/21 – wegen versuchten Mordes u.a.
Termine: 03.11., 10.11., 17.11., 24.11, 29.11. und 06.12.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 11.

Der Angeklagte wird u.a. des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung beschuldigt. Im Oktober 2021 soll der Angeschuldigte in Ingolstadt zunächst zwei junge Frauen verbal und mit Gesten beleidigt haben. Im Anschluss daran soll er eine der beiden Frauen verfolgt haben. Nachdem diese den Verfolger bemerkt haben soll, bat Sie eine in der Nähe befindliche Frau um Hilfe. Der Angeklagte soll diese Frau dann körperlich attackiert und zu Boden geworfen haben. Eine weitere, unbeteiligte Passantin soll die Auseinandersetzung gesehen haben und wollte den beiden anderen Frauen zu Hilfe kommen. Nachdem die Passantin den Angeklagten aufgefordert hatte, von den jungen Frauen abzulassen, soll der Angeklagte die Passantin angegriffen haben. Der Angeklagte soll die Passantin zunächst mittels unvermittelter Faustschläge zu Boden gebracht und ihr sodann mit Fuß unter Ausspruch von Todesdrohungen gegen den Kopf getreten haben. Die Passantin erlitt Verletzungen und Prellungen u.a. im Kopfbereich und soll auch das Bewusstsein kurzzeitig verloren haben.


# 2. Jugendkammer, VRiLG Reicherl
Az. 2 J KLs 11 Js 20162/21 jug – wegen Betrugs u.a.
Termine:  14.11., 16.11., 21.11. und 23.11.2022 jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungsaal 11.

Dem Angeklagten liegt versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last. Der Angeklagte soll im November 2021 in Hettenshausen mittels eines Hammers auf seinen im Bett schlafenden Vaters mehrfach eingeschlagen haben. Dabei soll der Angeklagte seine Schläge gegen den Kopf des Vaters gerichtet haben. Nachdem dieser erwacht war und fliehen wollte, soll der Anklagte in der Verfolgung wiederum mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf des Vaters geschlagen haben. Der Geschädigte konnte sich in Sicherheit bringen und erlitt u.a. ein Schädelhirntrauma sowie Frakturen des Schädels.